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| RG, 03.11.1919 - I 418/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 39
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.07.1990 - StB 10/90
Zeugnisverweigerungsrecht des Geistlichen
Daher sei das Gesetz nicht verletzt, wenn sich das Gericht mit der Erklärung des Geistlichen, daß er nicht aussagen wolle, begnüge und im Vertrauen auf dessen Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit von weiteren Nachforschungen absehe (RGSt 54, 39, 40). - BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung
Während es dem Gericht unbenommen ist, der einfachen Erklärung eines Zeugen über Tatsachen zu glauben, die sein Zeugnisverweigerungsrecht begründen und demgemäß auf eine besondere Glaubhaftmachung zu verzichten (vgl. RGSt 54, 39, 40; OGHSt 2, 173;… Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. Anm. 2 zu § 56), ist die eidliche Versicherung in aller Regel geboten, aber auch genügend, wenn das Gericht den Angaben des Zeugen, die das Vorliegen eines Grundes zur Zeugnisverweigerung nicht schlechthin ausgeschlossen erscheinen lassen, nicht folgen will. - BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70
Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts - …
Das Verlangen der Glaubhaftmachung ist Sache des Vorsitzenden (…Kleinknecht, StPO 29. Aufl. § 56 Anm. 2) oder des Gerichts, in dessen freiem Ermessen es steht, ob es von der Befugnis des § 56 Gebrauch machen will oder nicht (RGSt 54, 39, 40); einen Gerichtsbeschluß gemäß § 238 Abs. 2 StPO hat die Verteidigung nicht herbeigeführt.
- BGH, 12.12.1967 - 1 StR 507/67
Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung - Belehrung eines Zeugen
Eine solche Belehrungspflicht besteht gegenüber den Angehörigen der in § 53 StPO genannten Berufe nicht RGSt 54, 39; 66, 273, 275; BGH Urteil vom 29. Oktober 1957 - 5 StR 388/57 -, mitgeteilt von Dallinger MDR 1958, 14; Urteil vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 663/54). - BGH, 29.05.1951 - 2 StR 131/51
Unterschiedliche Aburteilung der Abtreibung in den Ländern als Verstoß gegen den …
Im Falle des § 53 schreibt die StPO keine Belehrung vor, die Unterlassung ist daher kein Verfahrensverstoss (RGSt 54, 39). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 663/54
Rechtsmittel
dejure.org
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