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Rechtsprechung
   RG, 04.03.1921 - II 854/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,856
RG, 04.03.1921 - II 854/20 (https://dejure.org/1921,856)
RG, Entscheidung vom 04.03.1921 - II 854/20 (https://dejure.org/1921,856)
RG, Entscheidung vom 04. März 1921 - II 854/20 (https://dejure.org/1921,856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 55, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    So hat das Reichsgericht bereits erkannt, daß zu jedem Glücksspiel in dem in § 284 StGB vorausgesetzten Sinn ein Einsatz gehört (RGSt 55, 270, 271).
  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …

    Einsatz ist jede Vermögensleistung, die in der Hoffnung auf Gewinn und mit dem Risiko des Verlustes an den Gegenspieler oder Veranstalter erbracht wird, wobei zwischen der Aufwendung des Einsatzes und dem Gewinn oder Verlust ein notwendiger Zusammenhang bestehen und es sich wegen der notwendigen Abgrenzung zum bloßen Unterhaltungsspiel um einen Vermögenswert handeln muss, der nicht ganz unbeträchtlich ist (stRspr, vgl. RG, U.v. 28.2.1882 - 257/82 - RGSt 6, 70/74; U.v. 4.3.1921 - II 854/20 - RGSt 55, 270/271; BGH, U.v. 4.2.1958 - 5 StR 579/57 - BGHSt 11, 209/210 f.; B.v. 29.9.1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 juris Rn. 14 f.; BayObLG, B.v. 21.3.1990 - RReg …
  • LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07

    Pokerturnier ist kein vebotenes Glücksspiel iSd StGB!

    So hat das Reichsgericht bereits erkannt, dass zu jedem Glücksspiel in dem in § 284 StGB vorausgesetzten Sinn ein "Einsatz" gehört (RGSt 55, 270).
  • BFH, 10.07.1968 - II 94/63

    Roulettespiel als eine Lotterie oder Ausspielung im Sinne der Lotteriesteuer - …

    Sie folgen zwar gewissen Spielregeln, aber nicht - wie der Begriff der Ausspielung voraussetzen würde (RGSt 62, 393 [394] unter Bezugnahme auf RGSt 55, 270; auch RGSt 67, 397; ferner BGHSt 3, 99 [104]; 9, 39; unter Abgrenzung zum Lotteriebegriff RGSt 18, 342 [345]; Oberlandesgericht Braunschweig, Neue Juristische Wochenschrift 1954 S. 1777) - einem einseitig vom Veranstalter festgelegten Spielplan (…vgl. Lackner-Maassen, a.a.O., § 286 Anm. 1;… Mezger-Blei, a.a.O., S. 219;… Schönke-Schröder, a.a.O., § 286 Rdnrn. 3, 9;… Schwarz-Dreher, a.a.O., § 286 Anm. 1 B; siehe auch Leipziger Kommentar § 286 Anm. 2 zu b).
  • LG Trier, 16.11.1989 - 2 S 3/89

    Schutzbedürftiges Leistungsangebot von wirtschaftlichem oder gesellschaftlichem …

    Ein Glücksspiel kann jedoch nur angenommen werden, wenn der vom Zufall abhängige Vorteil durch die Leistung eines Einsatzes erlangt wird (so schon RGST 55, 270, 271 und BGHSt 3, 99, 103, BGH MDR 1987, 154, 155;… Dreher/Tröndle a.a.O. m.w.N.).
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