Rechtsprechung
| RG, 21.03.1921 - III 1825/20 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 281
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.06.1964 - 2 StR 207/64
Rechtsmittel
Ein Ansichbringen im Sinne des § 259 StGB liegt schon nach der Sachverhaltsschilderung nicht vor; denn dieses Tatbestandsmerkmal setzt nach ständiger Rechtsprechung die Erlangung der unmittelbaren selbständigen eigenen Verfügungsgewalt über die Sachen im Einverständnis mit dem Vortäter voraus (RGSt 55, 281; 64, 326, 327; BGHSt 15, 53, 56) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60]. - RG, 28.09.1931 - 2 D 585/31 Die zu § 259 StGB ergangene Rechtsprechung des Reichsgerichts, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, steht dieser Auffassung keineswegs entgegen; in dieser Rechtsprechung ist lediglich betont, daß der bloße Wille, an dem Genuß der durch die strafbare Handlung erlangten Sache teilzunehmen, für sich allein den Begriff des "Ansichbringens" nicht erfülle, daß vielmehr der Wille über die Sache als eigene zur Verfügung, vorhanden sein müsse (RGSt 4, 48; 9, 199; 39, 365; 55, 281;… GA 65, 537).
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