Rechtsprechung
| RG, 03.06.1921 - 795/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 117
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 11.02.1993 - 5St RR 170/92 Mit dieser Auslegung läßt sich die dritte Tatbestandshandlung des § 284 StGB , nämlich das Bereitstellen von Einrichtungen zum Glücksspiel, worunter mit der herrschenden Meinung jedes Zurverfügungstellen von geeigneten Gegenständen zu verstehen ist (Meurer-Bergmann S. 673;… Schönke/Schröder/Eser § 284 Rn. 15, 16; RGSt 56, 117/118 und 246), zwanglos als eigenständig bestrafte Vorbereitungshandlung vereinbaren, die dann zum Tragen kommt, wenn sie nicht schon in der Tathandlung des Veranstaltens miterfaßt ist.
- KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99 Das Stellen der Räumlichkeiten durch den Wirt einschließlich des bloßen Duldens des Glücksspiels in seinen Räumen genügt nach der herrschenden Ansicht zur Verwirklichung des Tatbestandes (vgl. RGSt 56, 117, 118; 56, 246, 247;… von Bubnoff in LK, § 284 StGB Rdn. 20;… Tröndle/ Fischer StGB 50. Aufl., § 284 Rdn. 13).
- BGH, 15.12.1977 - 4 StR 582/77
Teilerfolg bei Revision gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Glücksspiels - …
Diese sind keine Spieleinrichtungen im Sinne des § 285 b StGB, Zwar unterliegen der Einziehung auch sog. uneigentliche Spieleinrichtungen (vgl. RGSt 56, 117), indessen nur unter der Voraussetzung, daß sie - wie etwa ein Tisch - zur Verwendung zu Glückspielen gedient haben oder bestimmt sind (…vgl. Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. 284 Rdn. 14).
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