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| RG, 14.07.1921 - 802/21 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 14.07.1921 - 802/21
- RG, 30.09.1921 - 802/21
Papierfundstellen
- RGSt 56, 143
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht
Der Sinn der qualifizierten gesetzlichen Anforderungen an die Person des Vorsitzenden besteht darin, die Unabhängigkeit der Gerichte gegen Einwirkungen der Justizverwaltung zu sichern und die Stetigkeit und den inneren Zusammenhang (Kontinuität) der Rechtsprechung - insbesondere durch möglichst gleichbleibende Besetzung der Kammer - nach Möglichkeit zu gewährleisten (RGSt 56, 143, 144); beide Gesichtspunkte treffen jedoch nur auf den Spruchrichter und nicht auf den Beurkunder zu. - BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58
Rechtsmittel
Dagegen spricht für die Ansicht des Senats, daß anderenfalls die Errichtung von Hilfskammern bei kleinen Landgerichten - etwa solchen, bei denen gar kein Direktor ernannt ist (§ 59 Abs. 1 Satz 2, § 64 Abs. 2 Halbsatz 2 GVG) - zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führen müßte (vgl. z.B. RGSt 64, 6 und RG JW 1932, 2888 Nr. 36); ferner daß das Gesetz für die Ferienkammern, einen durchaus ähnlichen Fall vorübergehender Verhinderung der ordentlichen Kammern, gleichfalls nicht die Bestellung eines Landgerichtsdirektors zum Vorsitzenden verlangt (RGSt 56, 143; BGH 5 StR 625/57 vom 25. Februar 1958).
- BGH, 11.03.1960 - 4 StR 18/60
Zulässigkeit der Bildung von Ferienstrafkammern für Strafsachen - Rüge der …
Über den - an sich jedem Rechtsanwalt geläufigen - Sinn dieser Regelung finden sich Darlegungen in RGSt 56, 143 (144), auf die hiermit verwiesen wird. - BGH, 11.04.1957 - 4 StR 124/57
Rechtsmittel
Unter diesen Umständen bedurfte es keiner Prüfung, ob und inwieweit die Grundsätze von der Wahrung der Stetigkeit und des inneren Zusammenhangs der Rechtspflege durch die im Gesetz vorgesehene Umgestaltung des Gerichts während der Gerichtsferien eine Abschwächung erfahren (vgl RGSt 56, 143 ff). - BGH, 25.02.1958 - 5 StR 625/57
Rechtsmittel
Daß ein Landgerichtsrat zum Vorsitzenden einer Ferienkammer bestellt wird, ist rechtlich zulässig (vgl. RGSt 56, 143). - BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62
Rechtsmittel
Abgesehen davon, daß nach herrschender Meinung von der Anwendung des § 62 Abs. 1 Satz 1 während der Gerichtsferien ausnahmsweise abgesehen werden darf (…vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg 20. Aufl. § 201 GVG Anm. 1; RGSt 56, 143, 145), hat das Direktorium am 29. Juni 1962 den Landgerichtsdirektor Nolte zum Vorsitzenden der 1. Großen Ferienstrafkammer bestellt.
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