Rechtsprechung
| RG, 07.11.1922 - IV 302/22 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 142
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als …
Beides, Verlesen der Formel und Mitteilung der Gründe, stellt ein einheitliches Ganzes dar, vor dessen Beendigung das Urteil noch nicht im Rechtssinne verkündet, das Gericht noch nicht an das bereits Verlesene bzw. Mitgeteilte gebunden ist (…vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl., § 78 Anm. 4;… Köhler/Ratz, BDO, § 78 Rz. 2; BGHSt 25, 333 ; BGH in NJW 1953, 155/156; RGSt 57, 142/143). - BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23
Störung der Urteilsverkündung (letztes Wort; Verhandlungsführungsbefugnis des …
Die Verkündung im Sinne von § 268 Abs. 2 Satz 1 StPO bildet mit dem Eingangssatz des § 268 Abs. 1 StPO einen einheitlichen zusammenhängenden Verfahrensvorgang (…vgl. HKStPO/Beckemper, 7. Aufl., § 268 Rn. 4), in dessen Durchführung Verfahrensbeteiligte nach seinem Beginn nicht mehr einzugreifen befugt sind (vgl. RGSt 57, 142, 143). - BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung …
Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388;… Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).
- BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73
Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - …
Urteilsformel und - gründe gehören danach als Teile eines einheitlichen Ganzen zusammen, so daß die Verkündung des Urteils erst beendet ist, wenn die mündliche Bekanntgabe der Gründe abgeschlossen ist (RGSt 47, 323; 57, 142; 61, 388, 390; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 4 StR 424/53 -, insoweit in NJW 1954, 39 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 8, 41; 15, 263).Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Gericht noch nicht an die beschlossene Entscheidung gebunden, es kann vielmehr noch während der Eröffnung der Urteilsgründe mit der weiteren Verkündung innerhalten und wieder in die Verhandlung und Beweisaufnahme eintreten (vgl. RGSt 57, 142, 143) und sein Urteil ändern oder ergänzen (vgl. RGSt 47, 323; 61, 388, 390; RG DJ 1937, 401; BGH…, Urteil vom 29. Oktober 1957 - 1 StR 442/57 - Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl., Anm. 8 a zu § 268;… Müller/Sax, StPO, 6. Aufl., Anm. 3 a zu § 260 und Anm. 1 zu § 268;… Kleinknecht, StPO, 31. Aufl., Anm. 3 zu § 268;… Töwe, Die Berichtigung des Strafurteils, in GS 115, S. 65 ff).
- BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83
vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2 …
Ohne Rechtsfehler hat der Strafkammervorsitzende es abgelehnt, die Verkündung zu unterbrechen, wieder in die Verhandlung einzutreten und diese Anträge entgegenzunehmen (RGSt 57, 142; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62). - BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60 § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).
Denn nach Beginn der Urteilsverkündung können keine Anträge mehr angebracht werden; das Gericht braucht auch auf irgendwelche, an sich noch möglichen Anregungen des Angeklagten, die zum Wiedereintritt in die Verhandlung oder wenigstens zur Änderung der Urteilsformel führen könnte, nicht einzugehen (RGSt 57, 142; 59, 420, 421).
- BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70
Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch - …
Es ist schon umstritten, ob der Verteidiger ein Recht hat, den Vorsitzenden bei der Urteilsverkündung zu unterbrechen (verneinend RGSt 57, 142; BGH Urteile vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62 - und vom 7. Februar 1969 - 4 StR 458/68 - = VHS 36, 368;… vgl. aber RGSt 68, 88, Dahs, Handbuch des Verteidigers Rdn. 604;… Kleinknecht, a.a.O. § 268 Anm. 3). - BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55
Wirksamkeit des Urteils bei Tod des Vorsitzenden nach Verlesung der Urteilsformel …
Sie ist demnach erst beendet, wenn die vorgeschriebene Mitteilung beider Urteilsteile abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; 71, 377; BGH NJW 1953, 155, 25). - BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung …
Maßstab für die Entscheidung des Vorsitzenden ist die Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/73 - bei Dallinger MDR 1975, 24; BGH VRS 36, 368; RGSt 57, 142;… Herdegen in KK StPO § 246 Rdn. 1). - BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - …
Die Revisionen führen zwar aus, die Angeklagten hätten noch während der Urteilsverkündung ums Wort bitten können, um Anträge zu stellen; es könne nicht ausgeschlossen werden, daß sie "bei korrekter Übertragung des Urteils durch einen korrekt vereidigten Dolmetscher Ansatzpunkte für eine Unterbrechung der Urteilsverkündung und weitere Beweisanträge gehabt hätten." Dem ist folgendes entgegenzuhalten: Wie schon das Reichsgericht entschieden hat (RGSt 57, 142, 143), ist die Anhörung des Angeklagten mit seinem letzten Wort abgeschlossen; die Urteilsverkündung ist ein Verfahrensvorgang, in dessen Durchführung er nach seinem Beginn nicht mehr einzugreifen befugt ist. - BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit fortgesetzter …
- BGH, 19.12.1967 - 5 StR 394/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 16.10.1962 - 5 StR 405/62
Rechtsmittel
- BGH, 16.11.1959 - 2 StR 369/59
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1953 - 4 StR 699/52
Rechtsmittel
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