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| RG, 13.02.1923 - I 1187/22 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 177
Wird zitiert von ... (3)
- VG Arnsberg, 15.12.2022 - 5 K 4118/19 Nachdem die Schwester der Klägerin hiergegen Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt hatte, hat das VG Gelsenkirchen mit Beschluss vom 6. Oktober 2022 - 10a L 1187/22.A - die aufschiebende Wirkung der Klage der Schwester der Klägerin (10a K 3713/22.A) gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid vom 1. September 2022 angeordnet.
Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akte 5 L 1687/19.A, die beigezogenen Akten 10a K 3713/22.A und 10a L 1187/22.A des VG Gelsenkirchen und sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
, wie sich aus den Angaben in dem Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 6. Oktober 2022 - 10a L 1187/22.A - ergibt, auch in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
- BGH, 03.06.1958 - 5 StR 37/58
Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Betruges zum Nachteil der …
Eine solche wird aber nicht schon durch etwaige Gleichzeitigkeit der Willensbetätigungen hergestellt, wenn jede von ihnen - wie hier - ihren besonderen ursächlichen Verlauf nimmt (RGSt 32, 139; 57, 177, 178). - BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60
Rechtsmittel
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs, wonach die beiden Straftaten dann selbständig nach § 74 StGB zusammentreffen, wenn der Täter das Diebeswerkzeug nicht eigens für den bereits ins Auge gefaßten Diebstahl erworben hat, sondern es ohne Zusammenhang mit ihm bereits zu einer Zeit besaß, als er noch nicht den Vorsatz gefaßt hatte zu stehlen (RGSt 69, 91; 57, 177; BGH 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955; 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959 und 5 StR 336/59 vom 22. September 1959; vgl. auch RGSt 55, 8; RGSt 59, 359, 361 und RGSt 66, 117, ferner BGH 1 StR 700/55 vom 27. April 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952 für das Verhältnis von unbefugtem Waffenbesitz zu Jagdwilderei, zu Tötungsverbrechen und zum Baue).
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