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| RG, 28.03.1924 - I 204/24 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 125
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00 Namentlich für die Gebote, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss zuzustellen (§§ 201, 215 StPO), ist anerkannt, dass das Unterlassen der Zustellung nicht ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis darstellt; ein solcher Verfahrensfehler berechtigt den Angeklagten lediglich, in der Hauptverhandlung die unterlassene Zustellung zu rügen und zur genügenden Vorbereitung seiner Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung zu beantragen (RGSt 55, 159; RGSt 58, 125 [127];… RG GA 35, 320;… RG GA 36, 167;… RG GA 46, 337;… RG GA 69, 86; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106 [2108]; BGHSt 33, 183 [186] = NJW 1985, 1967 = StV 1985, 490 [491] = NStZ 1985, 563 = VRS 69, 140; OLG Köln 3. StrS NStZ 1984, 475 = VRS 67, 127; BGH NStZ 1982, 125;… Tolksdorf a.a.O. § 201 Rdnr. 5 u. § 215 Rdnr. 2;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 201 Rdnr. 9 u. § 215 Rdnr. 5).
- BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Dortmund, 11.05.2026 - 32 KLs 2/26 Rn. 99 Am 07.02.2024 wurde von der Staatsanwaltschaft Stadt 04 das Verfahren 256 Js 204/24 gegen den Angeklagten wegen Diebstahls aufgrund eines Gutachtens vom 11.07.2023 wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.
- VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203
Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat aber nach der Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtling oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Abl. L304/12 vom 30.9.2004, berichtigt durch Abl. 204/24 vom 5.8.2005) - im Folgenden: Qualifikationsrichtlinie - der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit vor Verfolgung bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung keine Bedeutung (mehr). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 21 A 554/02 Bei der Auslegung von § 60 Abs. 1 AufenthG ist die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Abi. L 304/12 vom 30. September 2004, berichtigt durch Abi. 204/24 vom 5. August 2005; sog. Qualifikationsrichtlinie) zu berücksichtigen.
- BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung - …
Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß auf die Geltendmachung des Mangels verzichtet worden ist (RGSt 58, 125, 127; BGH…, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 173/55 - Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 201 StPO Rdn. 39;… Sax in KMR, 6. Aufl., § 201 StPO Anm. 9 c II). - VG Köln, 25.09.2012 - 14 K 5290/11
Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens durch die Bundesrepublik im Wege …
Es liegen vielmehr ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass die flüchtlingsrechtlichen Gewährleistungen und die Verfahrenspraxis in Italien nicht an den Standard heranreichen, den der nationale Gesetzgeber bei Einfügung des § 27 a AsylVfG mit Wirkung vom 28. August 2007 vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Richtlinie 2004/83/EG - (ABl. L 304/12 vom 30. September 2004, berichtigt durch ABl. L 204/24 vom 5. August 2005, sog. Qualifikationsrichtlinie) bei dem EG-Mitgliedstaat, der nach der Dublin II-VO zuständig ist, als gegeben vorausgesetzt hat und - nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie am 10. Oktober 2006 (vgl. deren Art. 38 Abs. 1) voraussetzen durfte. - VG Dresden, 11.06.2007 - A 14 K 30726/04 Diese Rechtsstellung erhalten auch diejenigen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 13 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtling oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABI.L304/12 vom 30.09.2004, berichtigt durch Abl.204/24 vom 05.08.2005 (im Folgenden Qualifikationsrichtlinie -QR-) zuerkannt wird (vgl. Art. 2 lit. b) bis d) QR).
- VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30464/05
Iran, Christen, Konversion, Apostasie, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, …
Nachdem mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 (…aaO) u.a. auch die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtling oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Qualifikationsrichtlinie [QR] - Abl. L 304/12 vom 30.09.2004, berichtigt durch Abl. 204/24 vom 05.08.2004) in innerstaatliches deutsches Recht transferiert wurde, ist diese Richtlinie nunmehr auch bei der Prüfung der hier relevanten Rechtsfrage, ob der Kläger im Falle seiner Abschiebung in seinen Heimatstaat von politischer Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG bedroht ist in dem Umfang, wie er von der Norm des § 60 Abs. 1 AufenthG vorgegeben wird, zu beachten. - VG Köln, 01.06.2011 - 14 L 564/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, …
Rn. 9 Denn es liegen ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass die flüchtlingsrechtlichen Gewährleistungen und die Verfahrenspraxis in Italien nicht an den Standard heranreicht, den der nationale Gesetzgeber bei Einfügung des § 27 a AsylVfG mit Wirkung vom 28. August 2007 vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2004/83/EG (Richtlinie des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, ABl. L 304/12 vom 30. September 2004, berichtigt durch ABl. L 204/24 vom 5. August 2005, sog. Qualifikationsrichtlinie) bei dem EG-Mitgliedstaat, der nach der Dublin-II-VO zuständig ist, als gegeben vorausgesetzt hat und - nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie am 10. Oktober 2006 (vgl. deren Art. 38 Abs. 1) voraussetzen durfte. - BGH, 07.10.1975 - 5 StR 445/75
Notwendigkeit der Aussetzung eines Verfahrens von Amts wegen bei Sprachhemmnissen …
- BGH, 06.12.1963 - 4 StR 436/63
Rechtsmittel
- BGH, 08.06.1955 - 3 StR 173/55
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1962 - 5 StR 375/62
Rechtsmittel
- BGH, 07.03.1957 - 4 StR 503/56
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.1954 - 2 StR 307/53
Rechtsmittel
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