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Rechtsprechung
   RG, 23.11.1923 - IV 644/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,476
RG, 23.11.1923 - IV 644/23 (https://dejure.org/1923,476)
RG, Entscheidung vom 23.11.1923 - IV 644/23 (https://dejure.org/1923,476)
RG, Entscheidung vom 23. November 1923 - IV 644/23 (https://dejure.org/1923,476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 15
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Zur vollendeten Begünstigung gehört aber, daß sich die Lage des Vortäters gegenüber der Strafverfolgung durch hierzu bestimmte und geeignete Handlungen des Begünstigenden äußerlich verbessert und daß das Verhalten des Täters geeignet ist, einen solchen Erfolg herbeizuführen (RGSt 76, 123; 58, 15; 55, 178).
  • BGH, 20.05.1959 - 2 StR 160/59

    Rechtsmittel

    Voraussetzung ist nur, daß der Vorteil mittelbar auch dem Beamten zukommt (RGSt 13, 396; RG HRR 1940, 872; vergleiche auch für Vorteilsbeihilfe zur Steuerhinterziehung RGSt 58, 15, für Hehlerei BGHSt 6, 59).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
    Das Bestreben, seine Lebensverhältnisse zu verbessern muß den Beweggrund für das Handeln des Täters abgeben (RGSt 58, 15).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 605/53

    Rechtsmittel

    Bei dieser Erwägung übersieht das Landgericht, daß der Tatbestand des § 259 StGB nach gefestigter Rechtsprechung nicht die Absicht, unmittelbaren Vermögensvorteil zu erlangen, erfordert, sondern dass das Streben nach mittelbarem Vorteil, so nach irgend einer günstigeren Gestaltung der persönlichen Verhältnisse, genügt (RGSt 50, 308; 53, 179; 58, 15; BGH Urteile 5 StR 392/52 vom 28. August 1952 und 5 StR 416/52 vom 2. Oktober 1952).
  • BGH, 13.03.1953 - 2 StR 55/53

    Rechtsmittel

    Das liegt vor, wenn der Gehilfe aus Eigennutz handelt, wenn das Erstreben eines eigenen Vorteils beliebiger Art die Triebfeder für die Handlungsweise bildet, auch wenn noch andere Beweggründe mitgespielt haben (RGSt 58 S 15, 122).
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