Rechtsprechung
| RG, 06.10.1925 - I 241/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 359
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.03.1962 - 1 StR 47/62
Rechtsmittel
Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob mit Rücksicht auf die Fassung des Tatbestandes im Saarländischen Waffengesetz auch dann Tatmehrheit anzunehmen wäre, wenn der Angeklagte die Waffe von vornherein zu dem Zweck mitgenommen hätte, sich ihrer bei einem Angriff auf P. zu bedienen, oder wenn eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden könnte (zur Frage von Tateinheit oder Tatmehrheit vgl. im übrigen RGSt 59, 359; RG HRR 1941, Nr. 945; BGH 1 StR 700/53vom 27. April 1954, 1 StR 204/54 vom 15. Juli 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952). - BGH, 29.03.1966 - 1 StR 9/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die …
Eine solche Rüge könnte auch nicht durchdringen, da die Berichtigung und Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses zulässig war (vgl. RGSt 44, 28, 30; 59, 359, 360). - BGH, 23.09.1954 - 3 StR 424/54
Rechtsmittel
Die Annahme, dass der unbefugte Waffenbesitz gegenüber den drei Vergehen der Bedrohung eine selbständige Straftat im Sinne von § 74 StGB ist, unterliegt daher keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (BGH 2 StR 303/52vom 11. Juli 1952, 1 StR 700/53 vom 27. April 1954; RGSt 59, 359 [361]).
- BGH, 31.08.1962 - 4 StR 256/62
Voraussetzungen der Notwehr - Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung - …
Insoweit besteht daher Tat einheit (RGSt 49, 272; 59, 359, 361; HBR 1930, 1552; JW 1933, 438 Nr. 34). - BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60
Rechtsmittel
Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs, wonach die beiden Straftaten dann selbständig nach § 74 StGB zusammentreffen, wenn der Täter das Diebeswerkzeug nicht eigens für den bereits ins Auge gefaßten Diebstahl erworben hat, sondern es ohne Zusammenhang mit ihm bereits zu einer Zeit besaß, als er noch nicht den Vorsatz gefaßt hatte zu stehlen (RGSt 69, 91; 57, 177; BGH 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955; 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959 und 5 StR 336/59 vom 22. September 1959; vgl. auch RGSt 55, 8; RGSt 59, 359, 361 und RGSt 66, 117, ferner BGH 1 StR 700/55 vom 27. April 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952 für das Verhältnis von unbefugtem Waffenbesitz zu Jagdwilderei, zu Tötungsverbrechen und zum Baue). - BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52
Rechtsmittel
Hier waren dem Beschwerdeführer in der Anklageschrift, die zum Verständnis des Eröffnungsbeschlusses heranzuziehen ist (RGSt 59, 359, 360 f und d.d. Angef.), "wiederholte" Verfehlungen gegen § 175 a Nr. 3 StGB zur Last gelegt worden.
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