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Rechtsprechung
   RG, 09.05.1882 - 989/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1882,453
RG, 09.05.1882 - 989/82 (https://dejure.org/1882,453)
RG, Entscheidung vom 09.05.1882 - 989/82 (https://dejure.org/1882,453)
RG, Entscheidung vom 09. Mai 1882 - 989/82 (https://dejure.org/1882,453)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 6, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …

    Es muß also zu einem so gearteten Verdacht - mag er auch noch so groß sein - eine weitere Voraussetzung hinzukommen, die dem Verdächtigen die mit der Rolle eines Zeugen unverträgliche Stellung eines Beschuldigten verleiht (vgl RGSt 6, 279, [280]).
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Vor allem aber ist, wie in der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 6, 279 näher begründet ist, nach dem ganzen Aufbau des deutschen Strafverfahrens die Stellung des Angeklagten gegenüber der des Zeugen grundsätzlich verschieden.
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage - …

    Für eine entsprechende Anwendung der §§ 52 Abs. 1, 252 StPO auf das Verhältnis von Mitangeklagten zueinander, wie sie die Revision im Auge hat, fehlt es an einer rechtlichen Grundlage (BGHSt 3, 149 unter Hinweis auf RGSt 6, 279; BGH VRS 31, 453; vgl. auch BGHSt 10, 8).
  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - …

    Das gilt auch für den Fall, daß das gegen ihn gerichtete Strafverfahren mit der Strafsache gegen einen anderen verbunden wird, und zwar auch insoweit, als er an den Straftaten, die dem Mitangeklagten vorgeworfen werden, unbeteiligt ist (RGSt 6, 279; BGHSt 10, 8).
  • BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66

    Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall …

    Folge der rechtlich unbedenklichen Ablehnung einer vorübergehenden Abtrennung des Verfahrens war, daß die mitangeklagte Ehefrau des Beschwerdeführers nicht als Zeugin vernommen werden durfte; denn ein Angeklagter oder ein Mitangeklagter kann in demselben Verfahren nicht zugleich Zeuge sein (RGSt 6, 279, 280 f; BGHSt 10, 8, 10 f [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56];… vgl. dazu auch Peters, Strafprozeßrecht 2. Aufl. S. 290).
  • BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …

    Unstatthaft ist es, einen Angeklagten im selben Verfahrensabschnitt als Zeugen gegenüber einem Mitangeklagten zu vernehmen, selbst wenn das Verfahren mehrere selbständige Straftaten betrifft und der eine Angeklagte nur über einen Straffall Auskunft geben soll, bei dem er selbst keiner Beteiligung beschuldigt oder verdächtig ist (RGSt 6, 279, 281; Löwe-Rosenberg Vorbem. 7 c vor § 48 StPO ).
  • BGH, 05.12.1961 - 5 StR 498/61

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts seit RGSt 6, 279 (vgl. weiter z.B. RsprRGSt 10, 343, RGSt 52, 138) in BGHSt 3, 149, 151 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52] dargelegt hat, ist es nach dem ganzen Aufbau des deutschen Strafverfahrens mit der Stellung des Angeklagten unvereinbar, daß dieselbe Person bald als Angeklagter, bald als Zeuge auftritt.
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