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| RG, 20.05.1926 - II 250/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 306
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51
Rechtsmittel
Dort wurde darunter eine Steigerung des Erwerbssinnes auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass verstanden (RGSt 60, 306; HRR 1936, 1018 und 1464; DR 1940 S. 1941, 1943); so ist der Begriff auch, soweit ihn Straffreiheitsgesetze verwendet haben, ausgelegt worden. - BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
Rechtsmittel
Die Auslegung entspricht damit der des § 27 a StGB, (vgl RGSt 60, 306). - BGH, 10.07.1974 - 3 StR 37/73
(Fortgesetzter Beihilfe zur) fortgesetzten Urkundenfälschung - Fälschung …
Sie können auch in dem hemmungslosen Hinwegsetzen über die dem Geschäftsleben von Gesetz und Recht gesetzten Schranken gesehen werden (vgl. RGSt 60, 306), wie es den Angeklagten S. und Werner L. nach den Feststellungen vorzuwerfen ist.
- BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82
Zulässigkeit einer Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen …
Im Hinblick auf die Feststellungen wäre es aber unzutreffend, dem Angeklagten ein Handeln aus Gewinnsucht im Sinne des früheren Rechts (RGSt 60, 306/307; BGHSt 3, 30, 32) zum Vorwurf zu machen. - BGH, 15.05.1961 - AnwZ (B) 5/61
Rechtsmittel
Wenn auch bereits anerkannt worden ist, daß ein solcher Charaktermangel sich schon in einer einzigen Handlung offenbaren kann (s. RGSt 60, 306), so ist doch diese Ausnahme im vorliegenden Falle nicht gerechtfertigt. - BGH, 03.04.1952 - 3 StR 685/51
Rechtsmittel
Inzwischen hat jedoch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 30. Oktober 1951 (1 StR 423/51) entschieden, dass unter gewinnsüchtiger Absicht in § 133 Abs. 2 StGB dasselbe zu verstehen sei wie in § 27 a StGB, nämlich eine Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass (vgl. RGSt 60, 306). - BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Rechtsmittel
Inzwischen hat jedoch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 30. Oktober 1951 (BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]) entschieden, dass, unter gewinnsüchtiger Absicht in § 133 Abs. 2 StGB dasselbe zu verstehen sei wie in § 27 a StGB, nämlich eine Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Mass (vgl RGSt 60, 306). - BGH, 20.11.1962 - 1 StR 426/62
Rechtsmittel
Schon das Reichsgericht hat Gewinnsucht als Steigerung des berechtigten Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstößiges Maß gekennzeichnet (RGSt 60, 306, 389). - BGH, 01.02.1955 - 1 StR 492/53
Rechtsmittel
Im Anwendungsbereich des § 27 a StGB wird "Gewinnsucht" als die Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewöhnliches, ungesundes und sittlich anstössiges Maß angesehen (BGHSt 3, 30; GoltdArch 1953, 154; RGSt 60, 306). - BGH, 07.10.1954 - 4 StR 294/54
Rechtsmittel
Dafür, daß der Erwerbssinn des Angeklagten auf ein ungewöhnliches, ungesundes, sittlich anstössiges Maß gesteigert war (RGSt 60, 306; BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]), enthält das angefochtene Urteil keinen Anhalt; das Landgericht hätte dann kaum auf eine so geringe Gefängnisstrafe, mindestens aber neben ihr auf eine Geldstrafe erkannt. - BGH, 16.10.1952 - 3 StR 250/52
Rechtsmittel
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