Rechtsprechung
| RG, 23.07.1926 - III 541/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 322
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.03.1963 - 5 StR 33/63
Rechtsmittel
Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob eine entsprechende Anwendung auf andere Fälle als den in der Vorschrift genannten schlechthin unzulässig ist, weil es sich um eine Ausnahme Vorschrift handelt (so RGSt 60, 322, 325 zu Abs. 2 und RGSt 31, 225, 227 zu Abs. 1 des § 23 StPO; vgl. ferner BGHSt 9, 233, 235) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].Das Zusammentreffen der beiden sich hieraus ergebenden wesentlichen Merkmale für die Tätigkeit des Untersuchungsrichters, nämlich sein Vorgehen nach einem Plan, den er sich selbständig bildet, und sein Beitrag zur Wahrheitsfindung durch selbständige und erschöpfende Ermittlungen, kann in aller Regel die Besorgnis einer Befangenheit begründen (RGSt 60, 322, 324; 68, 375, 376; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
- BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen …
Die Strafprozeßordnung geht von dem allgemeinen Grundsatz aus, daß die der Mitwirkung als erkennende Richter vorausgehende richterliche Tätigkeit keine Befangenheit begründe (RGSt 60, 322, 324; 62, 299, 302). - BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
Rechtsmittel
Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich. - BGH, 01.12.1965 - 2 StR 465/65
Verurteilung wegen Betruges - Strafschärfung für gefährliche …
Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 233 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 63, 337; 60, 322)ausgesprochen hat, duldet diese Bestimmung als Ausnahmevorschrift keine ausdehnende Auslegung und entsprechende Anwendung. - BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
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