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Rechtsprechung
   RG, 07.01.1926 - II 623/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,671
RG, 07.01.1926 - II 623/25 (https://dejure.org/1926,671)
RG, Entscheidung vom 07.01.1926 - II 623/25 (https://dejure.org/1926,671)
RG, Entscheidung vom 07. Januar 1926 - II 623/25 (https://dejure.org/1926,671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 37
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 18.06.1965 - 4 StR 297/65

    Begehen eines Meineids durch Verschweigen eines Anspruchs bei Leistung eines …

    Infolge der Möglichkeit aufzurechnen, wäre die Restforderung des Angeklagten aus dem Architektenvertrag allenfalls dann wertlos gewesen und hätte deshalb bei der Leistung des Offenbarungseides nicht angegeben zu werden brauchen (dazu BGH NJW 1952, 1023 Nr. 17;… BGH GA 1958, 213; RGSt 60, 37; RG JW 1934, 2692 Nr. 8), wenn festgestanden hätte, daß die Aufrechnung sicher erfolgen werde; die bloße Möglichkeit der Aufrechnung genügt dazu trotz § 392 BGB nicht (…Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1956 - 3 StR 79/56 bei Herlan, GA 1958, 51).

    Ebenso hat er Forderungen anzugeben, deren Bestand oder Höhe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zweifelhaft ist (BGH LM § 154 StGB Nr. 20; RGSt 60, 37).

  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52

    Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides - …

    Völlig wertlose Gegenstände braucht der Schuldner aber beim Offenbarungseid nicht anzugeben (RGSt 45, 429, 433; 60, 37; 60, 69).
  • BGH, 02.07.1954 - 2 StR 125/54

    Rechtsmittel

    Wäre es wertlos gewesen, hätte er es nicht angeben müssen (RGSt 60, 37).
  • BGH, 14.01.1958 - 5 StR 589/57

    Rechtsmittel

    Der Schuldner ist nicht verpflichtet, bei der Leistung des Offenbarungseides auch solche Gegenstände anzugeben, die nach objektivem Wertmaßstab für den Gläubiger ohne jeden Vermögenswert sind (vgl. RGSt 60, 37; RG JW 1934, 2692 8 ; BGH HJW 1952, 1023 17 ).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 889/51

    Rechtsmittel

    Da völlig wertlose Gegenstände in das Vermögensverzeichnis nicht aufgenommen zu werden brauchen (RGSt 45, 429, 433; 60, 37; 60, 69 f; RG in JW 1934 S 2692 Nr. 8 und in Goltd Arch 57, 200), musste die Strafkammer eine klare Feststellung hierzu treffen.
  • BGH, 14.11.1958 - 5 StR 470/58

    Rechtsmittel

    Wie bereits das Reichsgericht (RGSt 60, 37, 38) ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Zweck des Offenbarungseides, daß in das Vermögensverzeichnis auch unsichere Forderungen aufzunehmen sind, gleichgültig, ob ihre Beitreibbarkeit aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen zweifelhaft ist.
  • BGH, 08.05.1958 - 4 StR 52/58

    Rechtsmittel

    Diese umfaßt sogar Forderungen, die vom Drittschuldner bestritten werden, und auch solche, deren Bestand oder Höhe sonst aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zweifelhaft ist (RGSt 60, 37; BGH in LM Nr. 20 zu § 154 StGB).
  • BGH, 21.06.1955 - 1 StR 193/55

    Rechtsmittel

    Dass die Forderung auf das Auseinandersetzungsguthaben noch Gegenstand eines Rechtsstreits war, entband ihn nach der zutreffenden Ansicht des Landgerichts nicht von der Pflicht, sie als Vermögenswert anzugeben (RGSt 60, 37; BGH 1 StR 494/52 vom 9. Dezember 1952 = LM § 154 StGB Nr. 20).
  • BGH, 22.07.1957 - 5 StR 267/57

    Rechtsmittel

    Nun brauchen allerdings völlig wertlose Forderungen nicht in das Vermögens Verzeichnis aufgenommen zu werden (RGSt 60, 37; 5 StR 97/57 vom 2.4.57).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51

    Revision i.F.e. Meineids wegen Zusammenfassung sämtlichen Straftaten eines …

    Dass die Forderung von den Schuldnern zur Zeit des Offenbarungseids noch bestritten war, änderte nichts an der Pflicht des Angeklagten, sie im Vermögensverzeichnis anzugeben (RGSt 60, 37).
  • BGH, 02.04.1957 - 5 StR 97/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 621/53

    Rechtsmittel

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