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Rechtsprechung
   RG, 22.01.1926 - I 379/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,661
RG, 22.01.1926 - I 379/25 (https://dejure.org/1926,661)
RG, Entscheidung vom 22.01.1926 - I 379/25 (https://dejure.org/1926,661)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1926 - I 379/25 (https://dejure.org/1926,661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum …

    Eine unvorschriftsmässige Besetzung des Gerichts liegt noch nicht darin, dass ein Schöffe vorübergehend in seiner Aufmerksamkeit durch Ermüdungserscheinungen beeinträchtigt gewesen ist (wie RGSt 60, 63; RG JW 1932, 2888; 1936, 3473).

    Nur wenn ein Schöffe einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen hat, so dass er wesentlichen Vorgängen, die sich während dieses Zeitraums ereigneten, nicht folgen konnte, ist eine Verletzung des § 338 Nr. 1 StPO gegeben (RGSt 60, 63; RG in JW 1932, 2888 und 1936, 3473).

  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …

    Das Reichsgericht hat in den Entscheidungen RGSt 60, 63, 64 und JW 1928, 821 die Frage bejaht.

    An der Auffassung, daß bei Mitwirkung eines verhandlungsunfähigen Richters das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (§ 338 Nr. 1 StPO), muß festgehalten werden (vgl. RGSt 60, 63/64; BGHSt 2, 14, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]/16; 4, 191, 192/193).

  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

    Darauf sich stützend haben die Strafsenate des Reichsgerichts in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß ein erkennendes Gericht dann nicht vorschriftsmäßig besetzt sei, wenn einer der mitwirkenden Richter unfähig sei, die Vorgänge in der Haupt Verhandlung wahrzunehmen; deswegen dürfe ein Blinder das Amt des erkennenden Richters nicht ausüben (vgl. RGSt 60, 63, 64; JW 1928, 821).
  • BVerwG, 14.03.1962 - V C 099.60

    Rechtsmittel

    Falls die Behauptung des Klägers zuträfe, daß während etwa zwei Dritteln der Berufungsverhandlung einer der mitwirkenden Richter geschlafen habe, wäre das Berufungsgericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (vgl. hierzu RGZ 124, 153; RGSt 60, 63; BGHSt 4, 191; BGHSt 5, 354; BGH in NJW 1961, 740; BVerwG II CB 81.60 in DÖV 1961, 558; BVerwG (V C 0102.60)/(V B 85.60) in DVBl. 1960, 935; BAG in NJW 1958, 924) Die Revision des Klägers war daher, zumal der Kläger für seine von dem in der Revisionsinstanz nicht vertretenen Beklagten unwidersprochen gelassene Behauptung einen Zeugen benannt hatte, auch ohne Zulassung statthaft.
  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 479/58

    Rechtsmittel

    Diese ist vielmehr nur gegeben, wenn ein Richter vom Schlafe derart übermannt wird, daß er wesentlichen Vorgängen der Hauptverhandlung während einer ins Gewicht fallenden Zeitspanne nicht mehr folgen kann (vgl. u.a. RGSt 60, 63; BGHSt 2, 14; BGH 1 StR 29/56 vom 13. März 1956, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1956, 398).
  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 687/66

    Erhebung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren - Vorschriftswidrige …

    Bei Mitwirkung eines verhandlungsunfähigen Richters ist das Gericht im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO nicht vorschriftsmäßig besetzt (RGSt 60, 63/64; BGHSt 2, 14, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]/16; 49 191, 192/193; 18, 51, 55).
  • BSG, 23.06.1966 - 8 RV 523/65
    hat einen wesentlichen Mangel des Verfahrens gerügt° Dieser Mangel liegt vor und macht die Revision statthaft sowie begründet, Nach 5 33 SGG hat das LSG in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Landessozialrichtern tätig zu werden" Das Urteil kann nur von den Richtern gefällt werden, die an der dem Urteil zugrunde liegenden mündlichen Verhandlung teilgenommen haben() Danach ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn einer der mitwirkenden Richter während der fortdauernden Verhandlung auch nur kurzfristig den Sitzungssaal verläßt (BAG 5, 170; BVerwGE in DÖV 1961 SO 558)° Dasselbe gilt, wenn ein Richter unfähig ist, der mündlichen Verhandlung zu folgen, er also geistig abwesend isto Das ist der Fall, wenn ein Richter vom Schlaf übermannt wird und dieser Zustand eine kurze, nach Lage des Falles unerhebliche Zeitspanne überschreitet (RGSt 60, 63)° S° hierzu auch BVerWGE in DÖV 1961 S. 275, 4.
  • BSG, 29.03.1962 - 8 RV 186/61
    Gelingt es ihm, die Neigung einzuschlafen trotz vorübergehender Unfähigkeit, die Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen, erfolgreich zu bekämpfen und wird die Schlafneigung alsbald wieder aufgefangen, so begründet ein solcher Vorfall nicht die Rüge einer nicht ordnungsmäßigen Besetzung des Gerichts (vgl. RGSt 60, 63, 64; RGJW 1932, 2888 Nr. 35; JW 1936, 3473; BGH LM StGB @ 223 a Nr. 3).
  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 682/58

    Rechtsmittel

    Die dienstlichen Erklärungen der beteiligten Gerichtspersonen - des Vorsitzenden, der zwei Beisitzer, des Urkundsbeamten und besonders des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft - schließen den Verdacht aus, daß G. an dem fraglichen Nachmittag vom Schlaf übermannt worden ist und deshalb wesenblichen Vorgängen der Hauptverhandlung während einer ins Gewicht fallenden Zeitspanne nicht hat folgen können (vgl. RGSt 60, 63; RG JW 1932, 2888 Nr. 35; 1936, 3473 Nr. 55; BGHSt 2, 14; BGH 1 StR 291/51 vom 3. August 1951; 1 StR 450/55 vom 18. November 1955; 1 StR 29/56 vom 13. März 1956).
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 212/54

    Erschiessung eines Zivilisten, der als Zeichen zur Übergabe des von den …

  • BGH, 15.07.1959 - 1 StR 315/59

    Rechtsmittel

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