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Rechtsprechung
   RG, 04.01.1926 - II 591/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,2
RG, 04.01.1926 - II 591/25 (https://dejure.org/1926,2)
RG, Entscheidung vom 04.01.1926 - II 591/25 (https://dejure.org/1926,2)
RG, Entscheidung vom 04. Januar 1926 - II 591/25 (https://dejure.org/1926,2)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 34
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19

    Anspruch auf Auskunft zu einem beleidigenden Nutzer eines sozialen Netzwerks

    Vielmehr gilt die Maxime, dass es Äußerungen, die per se beleidigen, nicht gibt (RGSt 60 34, 35; OLG Hamm NJW 1982, 659, 660; KG JR 1984, 165, 166).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

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  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 222/52

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen bieten dem Senat keinen Anlass, von der gefestigten Rechtsüberzeugung des Reichsgerichts abzugehen, nach der in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden kann, wenn es nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliessen kann (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).

    Besonders ist dem Reichsgericht auch darin beizutreten, dass bei einem zwar 14, aber noch nicht 16 Jahre alten Mädchen in aller Regel mangels ausreichender Erkenntnis von dem Wesen und der Bedeutung der Geschlechtsehre kein beachtlicher Verzicht auf diese Ehre im Fall der Einwilligung in eine unzüchtige Handlung anzunehmen ist (u.a. RGSt 60, 34; 75, 179; JW 1931, 1365).

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
  • BGH, 01.12.1965 - 2 StR 434/65

    Verurteilung wegen Beleidigung - Ordnungsmäßige Besetzung der Strafkammer - …

    Deshalb kann, wie weiterhin in RGSt 60, 34, 35 ausgeführt ist, selbst einer im allgemeinen als ehrverletzend geltenden Kundgebung oder Handlung im Einzelfall diese Eigenschaft abgehen, nämlich da, wo die persönlichen Eigenschaften oder Beziehungen des Angegriffenen sie nicht als eine Mißachtung, Verunglimpfung oder sonstige Herabwürdigung des Betroffenen erscheinen lassen.
  • BGH, 04.05.1965 - 1 StR 123/65

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Beleidigung bei Begehung eines …

    Denn in der Einwilligung eines noch nicht 18 Jahre alten Mädchens in eine unzüchtige Handlung ist nur dann ein Verzicht auf die Geschlechtsehre zu finden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als unzüchtige Handlung erfaßt, sondern auch das Wesen der Geschlechtsehre begriffen hat und erkennt, daß die Duldung einer solchen Handlung oder die Einwilligung in sie die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 41, 392; 45, 344; 60, 34; 71, 349; 75, 179; BGHSt 5, 362 und zahlreiche andere unveröffentlichte Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 20.02.1959 - 2 StR 18/59

    Rechtsmittel

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß dieses Bewußtsein ohne weiteres anzunehmen ist bei einem Alter des betroffenen Mädchens von 14 oder 15 Jahren, wenn der Angeklagte das Alter kennt, weil Mädchen, dieses Alters eben erst der Kindheit entwachsen sind und der Täter sich deshalb in keinem Irrtum über den Mangel der für das Verständnis erforderlichen Reife befinden kann (vgl. RGSt 29, 398; 60, 34; 75, 179, 182; RG DStR 1938, 390).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 603/51

    Rechtsmittel

    Die Einwilligung der jugendlichen Person beseitige den ehrenkränkenden Charakter der Handlung nicht, weil solchen Personen erfahrungsgemäss noch das volle Verständnis für den Wert der Wahrung ihrer Geschlechtsehre fehle (RGSt 60, 34, RGJW 1931, 1365; 1936, 262 Nr. 23).
  • BGH, 13.03.1962 - 5 StR 39/62

    Gesetzeseinheit zwischen § 176 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) und § 185 StGB

    Denn bei dem Alter des Kindes kam ein irgendwie beachtlicher Verzicht auf den Schutz seiner Ehre nicht in Frage (vgl. BGHSt 8, 357,358 [BGH 28.10.1955 - 2 StR 194/55]; RGSt 75, 179,182; 60, 34,36; 45, 344).
  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 101/62

    Missachtung der Ehre von Kindern durch das Zeigen von Kunstwerken mit nackten …

  • BGH, 26.04.1956 - 3 StR 94/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1953 - 1 StR 472/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1956 - 2 StR 382/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 353/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1954 - 1 StR 373/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 209/53

    Rechtsmittel

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