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Rechtsprechung
   RG, 24.02.1927 - III 962/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,667
RG, 24.02.1927 - III 962/26 (https://dejure.org/1927,667)
RG, Entscheidung vom 24.02.1927 - III 962/26 (https://dejure.org/1927,667)
RG, Entscheidung vom 24. Februar 1927 - III 962/26 (https://dejure.org/1927,667)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 225
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer …

    Über eine einheitliche Tat darf weder nach einzelnen tatsächlichen Richtungen noch unter einzelnen rechtlichen Gesichtspunkten entschieden werden; über sie muß stets einheitlich geurteilt werden (vgl. RGSt 61, 225).
  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
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  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60

    Friedrich Zimmermann

    Die beschworene Aussage in ihrer Gesamtheit ist der geschichtliche Vorgang, der zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung zu machen ist (vgl. RGSt 61, 225; 62, 153, 154).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 617/74

    Strafklageverbrauch durch Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit bei einer …

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß über eine einheitliche Tat nicht nach einzelnen tatsächlichen Richtungen oder unter einzelnen rechtlichen Gesichtspunkten durch Urteil entschieden und gleichzeitig - sei es unter Beschlußfassung gemäß § 270 StPO oder in anderer Weise - die Erledigung im übrigen einem späteren Urteil vorbehalten werden darf (vgl. RGSt 61, 225; 72, 339; BGHSt 16, 200; 18, 381, 385; 25, 388;… Schäfer in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Auflage, Einleitung Kapitel 10 B 3, jeweils m.w. Nachw.).
  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55

    Rechtsmittel

    § 157 StGB ist vielmehr anwendbar, wenn seine Voraussetzungen auch nur für einen Teil der falschen Aussage festgestellt werden (RGSt 27, 369; 59, 61; 61, 225).
  • BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/50

    Rechtsmittel

    Der Verbrauch der Strafklage aber reicht nur so weit, wie das Recht and die Pflicht des Spruchgerichts zur Aburteilung (vgl RGSt 51, 241; 61, 225; 62, 130).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 710/53

    Rechtsmittel

    Es ist rechtlich unmöglich, über eine einheitliche Tat nach einzelnen tatsächlichen Richtungen durch Urteil zu entscheiden und gleichzeitig die Erledigung im übrigen einem späteren Verfahren vorzubehalten (RGSt 61, 225 f).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 223/62

    Ordnungsgemäßheit der Besetzung einer Strafkammer bei Besorgnis der Befangenheit …

    "Demnach hat das erkennende Gericht bei einer Anklage wegen Meineids, da die Beeidigung der ganzen Aussage einen einheitlichen Vorgang bildet, die Verletzung der Eidespflicht abzuurteilen, die in einem vom Eröffnungsbeschluß nicht angeführten Teil der Aussage nachgewiesen wird" (RGSt 61, 225;… Löwe/Rosenberg 20. Aufl. 1958 Anm. 4 zu § 264 StPO).
  • BGH, 10.04.1957 - 2 StR 94/57

    Rechtsmittel

    Das hat das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen und daraus gefolgert, daß die Frage der Anwendung des § 157 StGB (damals Nr. 1) nur gegenüber diesem einheitlichen Delikt des Meineides in seiner Totalität in Betracht gezogen, nicht aber hinsichtlich der Aussagen zu den einzelnen Punkten getrennt gestellt werden könne (RGSt 27, 369; 59, 61; 61, 225).
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