Rechtsprechung
| RG, 07.04.1927 - III 72/27 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 61, 281
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51
Rechtsmittel
In der vom Oberlandesgericht ebenfalls in Bezug genommenen Entscheidung RGSt 61, 281 wird aber unter dem Gesichtspunkt des § 4 UWG weiter ausgeführt, dass die Irreführung der Käufer bereits in der ganzen Aufmachung des Systems liege, das bewusst auf eine Täuschung der Käufer über die wahren Aussichten der Kaufpreisverbilligung abgestellt sei, insbesondere nach der Richtung, als ob die Kundenwerbung mit leichter Mühe und mit einiger Sicherheit zu erreichen wäre.Unter Berücksichtigung der Entscheidung RGSt 61, 281 wird jedenfalls der Schuldspruch der Strafkammer dadurch getragen, dass der Angeklagte in seinen Druckschriften den Zusatz aufgenommen hat "Sollte ich (Käufer) wider Erwarten nicht in der Lage sein, die Bestellscheine zu diesem Termin abzusetzen ...".
- BGH, 09.03.1976 - 1 StR 610/75
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangener Vergehen der strafbaren Werbung - …
Bei dieser Sachlage ist den Angeklagten mit Recht vorgeworfen worden, in unzulässiger Weise durch wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben den Anschein eines besonders günstigen Angebots im Sinne von § 4 UWG hervorgerufen zu haben (RGSt 61, 281, 286; BGHSt 2, 139, 145; KG JR 1973, 428 mit Anm. Tiedemann).Zu den Ausspielungen hat die Rechtsprechung, wie der Revision zuzugeben ist, grundsätzlich auch die Fälle der progressiven Kundenwerbung (Schneeballsystem) gerechnet, bei denen jeder Käufer einer Sache deren Preis dadurch mindern kann, daß er dem Verkäufer einige weitere Abnehmer zuführt (RGSt 60, 250; 61, 281; 65, 194; BGHSt 2, 79; 2, 139; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 - Lotterie).
- BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
Progressive Kundenwerbung
Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG … - BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51
Rechtsmittel
Im Ergebnis ist ohne Einschränkung an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festzuhalten (vgl. insbesondere RGSt 61, 281).
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