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Rechtsprechung
   RG, 25.10.1927 - I 441/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,609
RG, 25.10.1927 - I 441/27 (https://dejure.org/1927,609)
RG, Entscheidung vom 25.10.1927 - I 441/27 (https://dejure.org/1927,609)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1927 - I 441/27 (https://dejure.org/1927,609)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 388
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …

    Obwohl eine dem § 319 ZPO entsprechende Regelung in der Strafprozeßordnung fehlt, hat die Rechtsprechung seit jeher, wenn auch in engen Grenzen, eine Berichtigung von offensichtlichen äußerlichen Fehlern des schriftlichen Urteils auch nach dessen Zustellung zugelassen (vgl. u.a. RGSt 61, 388, 392; BGHSt 3, 245, 246), selbst dann, wenn sie einer bereits erhobenen Verfahrensrüge den Boden entzieht (BGH NJW 1954, 730).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts haben zahlreiche, sehr verschiedenartige Fälle zunächst zur Anerkennung des allgemeinen Satzes geführt, offensichtliche Mängel des Ausdrucks für das erkennbar Gewollte, offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler dürften berichtigt werden (z.B. RGSt 28, 81; 56, 233; 61, 388, RG HRR 1937 Nr. 910, vgl. auch BayObLG JW 1929 S 2750 Nr. 3).

    In einer älteren Entscheidung (RGSt 15, 271, aufgegeben in RGSt 61, 388) hatte das Reichsgericht sogar die ergänzende, selbständige Verkündung eines bei der Urteilsverkündung zunächst vergessenen, aber mitbeschlossenen Entscheidungsteils zum Nachteil des Angeklagten gebilligt.

    In der häufig angeführten, der Tragweite nach aber wenig beachteten Entscheidung RGSt 61, 388, 391 aus dem Jahre 1927 hat das Reichsgericht einen sachlich durchaus gleichliegenden Fall des Widerspruchs zwischen den mündlich verkündeten Urteilsteilen ebenso entschieden und es für zulässig erklärt, in die Formel durch Berichtigung den Ausspruch des Verlusts der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre einzufügen, weil die mündlich verkündeten Gründe, allen Beteiligten erkennbar, diesen Ausspruch enthielten.

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung …

    Mit der erfolgten Bekanntgabe von Formel und Gründen war in der anhängigen Sache das Urteil ergangen; es war damit für das erkennende Gericht nicht mehr abänderbar oder ergänzbar (BGHSt 25, 333, 335 f.; BGH NJW 1953, 155, 156; RGSt 57, 142;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 268 Rdn. 45, 46), selbst wenn der versehentlich weggelassene Teil beraten und beschlossen gewesen wäre (vgl. RGSt 61, 388;… Hürxthal in KK § 260 Rdn. 12).
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