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Rechtsprechung
   RG, 30.11.1926 - I 662/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,536
RG, 30.11.1926 - I 662/26 (https://dejure.org/1926,536)
RG, Entscheidung vom 30.11.1926 - I 662/26 (https://dejure.org/1926,536)
RG, Entscheidung vom 30. November 1926 - I 662/26 (https://dejure.org/1926,536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 67
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts auch bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (RGSt 61, 67; BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Diese Prüfung führt zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte auf Grund des dargelegten ihm bekannten Sachverhalts auch bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hatte, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen könne (RGSt 61, 67), sei also befangen.
  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer konnte daher bei verständiger Würdigung der Sache die Besorgnis hegen, dass der Vorsitzende ihm gegenüber eine innere Haltung einnehme, die seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei Beurteilung der Tat störend beeinflussen könne, sei also befangen (vgl RGSt 61, 67 [69]; BGHSt 1, 34 [36]).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der …

    Auch der erstmals von der Revision angeführte Umstand, daß die Strafkammer zur Begründung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr ein zwar noch nicht angeklagtes, aber von der Staatsanwaltschaft bereits verfolgtes weiteres Verbrechen der versuchten Vergewaltigung herangezogen hatte, dessen der Angeklagte dringend verdächtig sei, konnte bei einem vernünftigen Angeklagten nicht zu der Besorgnis führen, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (vgl. auch RGSt 61, 67; BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86).
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 772/52

    Rechtsmittel

    Die vorgetragenen Tatsachen begründen somit bei verständiger Würdigung der Sache nicht die Annahme, der abgelehnte Richter nehme gegen den Angeklagten eine innere Haltung ein, die seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen werde (RGSt 61, 67; BGHSt 1, 34).
  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54

    Rechtsmittel

    Begründung im einzelnen bedurfte diese Zwischenentscheidung nicht, da die Richter nach ihrem Ermessen zu entscheiden hatten (RGSt 61, 67) und bei derartigen Gesprächen ein Missverständnis durchaus im Bereich des Möglichen liegt.
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 697/52

    Rechtsmittel

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Ablehnung begründet war, kommt es nicht darauf an, ob Landgerichtsdirektor H. voreingenommen war, sondern darauf, ob der Angeklagte bei verständiger Würdigung der von ihm angeführten Äußerungen Anlaß hatte, an der Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden zu zweifeln (RGSt 60, 43 f; 61, 67, 69; BGHSt 1, 34, 37).
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