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| RG, 24.09.1926 - I 417/26 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 61, 1
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02
Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …
Auch im letzteren Fall hatte der Angeklagte durch die Vereinbarung die wesentliche Ursache dafür gesetzt, daß die von dem Flächennutzungskonzept betroffenen Eigentümer wegen des Verkaufs ihrer Grundstücke nicht direkt an die Gemeinde herantraten, sondern den Verkauf über den Zwischenerwerber abwickelten (BGH NStZ 2000, 46, 47; vgl. auch RGSt 61, 1, 5). - BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
Rechtsmittel
Daran ändert naturgemäß nichts, daß ihm durch interne Vorschriften Beschränkungen auferlegt waren (vgl. schon RGSt 61 S. 1 ff zu § 266 alter Fassung;… BGH 1 StR 451/53 v. 22. Juni 1954, S. 10; vgl. auch § 13 Abs. 2 der Sparkassenordnung; § 6 Abs. 5 der Satzung und § 12 Abs. 2 KWG: "unbeschadet der Rechtswirksamkeit des Kreditgeschäfts"). - BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53 Für die Anwendung des § 266 StGB ist es nicht erforderlich, daß der Treuverpflichtete in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zu demjenigen steht, dessen Vermögensrechte er wahrzunehmen hat (BGHSt 2, 324; RGSt 61, 1 und 174; 62, 15 [18]).
- BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hatte sogar schon für die frühere Fassung des § 266 StGB die Möglichkeit anerkannt, daß derjenige, der als Bevollmächtigter eines anderen einen Auftrag zur Besorgung fremder Vermögensgeschäfte übernimmt, Untreue begehen kann (vgl. RGSt 62, 15 [18]; 61, 1 und 174).
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