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Rechtsprechung
   RG, 05.10.1928 - I 740/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,513
RG, 05.10.1928 - I 740/28 (https://dejure.org/1928,513)
RG, Entscheidung vom 05.10.1928 - I 740/28 (https://dejure.org/1928,513)
RG, Entscheidung vom 05. Oktober 1928 - I 740/28 (https://dejure.org/1928,513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 273
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer …

    Da der Eintritt des planmäßigen Vorsitzenden eines richterlichen Spruchkörpers in den Ruhestand der in § 21f GVG geregelten Verhinderung gleichsteht (BVerfGE 18, 423, 426; RGSt 56, 63; 62, 273), ist mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. Juni 2012 im 4. Strafsenat ein Verhinderungsfall eingetreten.
  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Für die Annahme einer Verhinderung im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG reicht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 298 f; 55, 236 f; 56, 63 f; 62, 273, 274 f; RG Goltd Arch Bd 47, 159; Bd 62, 482) und des Bundesgerichtshofs (2 StR 53/51 vom 6. April 1951 und 4 StR 77/51 vom 19. April 1951, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1951, 539 zu § 67 GVG) jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, als Richter tätig zu werden, insbesondere auch Überlastung mit anderen Dienstgeschäften aus.

    Er hält vielmehr an der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs fest, nach der das Ergebnis der Ermittlungen des Landgerichtspräsidenten die tatsächliche Grundlage für die Entscheidung des Revisionsgerichts bildet (vgl u.a. RGSt 40, 268, 269; 46, 254, 256; 54, 298 f; 62, 273; BGH MDR 1951, 539 zu § 67 GVG).

  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen …

    Bei der Prüfung der Besetzungsrüge ist allerdings auf die jeweiligen Umstände der Stellenbesetzung abzustellen (so schon RGSt 62, 273, 274; RG JW 1930, 2793 Nr. 26).
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
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  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich …

    Auch dann ist die Kammer vorschriftsmäßig besetzt,(RGSt 55, 201; 56, 157[158]; 62, 273, 366; RGZ 132, 301 [304]; RG HRR 1930, 1147; BGHZ 9, 291 [294]; 10, 130[133, 134]; 15, 135[138, 139]; BGH JZ 1955, 246).

    Er kann noch als vorübergehend bezeichnet werden (vgl RGSt 55, 201; 62, 273).

  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

    Bei der Prüfung der Besetzungsrüge ist allerdings auf die jeweiligen Umstände der Stellenbesetzung abzustellen (so schon RGSt 62, 273, 274; RG JW 1930, 2793 Nr. 26).
  • BGH, 16.08.1961 - 2 StR 574/60

    Ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Voraussetzung des …

    Ein Fall vorübergehender Verhinderung kann auch vorliegen, wenn der ordentliche Vorsitzende in den Ruhestand tritt und sich die Wiederbesetzung der Stelle verzögert (RGSt 62, 273).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56

    Rechtsmittel

    Gleichwohl hätte der erkennende Senat an sich dazu geneigt, auch im vorliegenden Fall die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des Gerichts zu bejahen, wenn das Präsidium des Landgerichts Bad Kreuznach bei der Beschlußfassung über die Geschäftsverteilung für das Jahr 1956 davon ausgegangen war und ausgehen konnte, daß die freigewordene, bereits am 27. Juni 1955 zur Wiederbesetzung ausgeschriebene Stelle in angemessener Zeit wiederbesetzt werde, diese Voraussetzung auch zur Zeit der Hauptverhandlung vom 23. Februar 1956 noch gegeben war und schließlich die Justizverwaltung nicht etwa beabsichtigte, durch verzögerte Wiederbesetzung der Stelle die §§ 62, 66 GVG zu umgehen (vgl RGSt 62, 273, 276; 64, 6, 7).
  • BGH, 27.02.1962 - 5 StR 520/61

    Rechtsmittel

    Es hätte vielmehr des weiteren Umstandes bedurft, daß Landgerichtsdirektor P. seinen neuen Dienst in der 2. Großen Strafkammer auch angetreten hätte (vgl. RGSt 62, 273, 276).
  • BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54

    Rechtsmittel

    Als Verhinderungsgrund im Sinne des § 63 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 GVG gilt nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 62, 273, 274 f) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. April 1951 in JZ 1951, 528 L) jede tatsächliche und rechtliche Unmöglichkeit des Tätigwerdens eines Richters.
  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 374/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1963 - 5 StR 546/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1958 - 2 StR 129/58

    Rechtsmittel

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