Rechtsprechung
| RG, 08.10.1928 - III 606/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- RGSt 62, 277
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898;… BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227;… BGH bei Herlan GA 1953, 74). - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Daraus, dass § 288 StGB neben dem Beiseiteschaffen auch die "Veräusserung" als besondere Begehungsform erwähnt, folgt nicht dass § 239 KO die Veräusserung von Vermögensstücken nicht treffen will (RGSt 62, 277). - BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
Rechtsmittel
Überdies kann auch sonst aus der Belastung eines Grundstücks zur Sicherung einer fremden Forderung nicht ohne weiteres ein fälliger Geldanspruch des Grundstückseigentümers gegen den persönlichen Schuldner hergeleitet werden (vgl RGSt 62, 277, 279).
- BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …
Diese rechtliche Erschwerung kann, besonders wenn nicht bekannt ist, daß es sich um eine Tochtergesellschaft des Gemeinschuldners handelt, das Merkmal des Beiseiteschaffens nach der äußeren und, bei entsprechendem Vorsatz des Schuldners (vgl RGSt 62, 277, 278), auch nach der inneren Tatseite erfüllen (vgl RGSt 64, 138, 140; 66, 131; RG JW 1934, 1500 Nr. 18; BGH 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953; 2 StR 447/53 vom 5. Oktober 1954). - BGH, 10.02.1953 - 1 StR 638/52
Rechtsmittel
Demgemäss liegt eine nach § 288 strafbare Vermögensveräusserung nach der äusseren Tatseite darin, dass Überhaupt kein oder kein entsprechender pfändbarer Gegenwert für den veräusserten Gegenstand in das Schuldnervermögen gelangt, so dass sich die Befriedigungsmöglichkeit der Gläubiger dadurch verringert (RGSt 61, 107 f; 62, 277, 278 f; 66, 130 f; 71, 227, 230). - BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53
Rechtsmittel
Die Verurteilung des Beschwerdeführers ist deshalb gerechtfertigt, obwohl die Einziehung der Forderung durch den Beschwerdeführer dem Konkursverwalter gegenüber unwirksam gewesen sein mag, weil schon die Erschwerung der Forderungseinziehung genügt (vgl. RGSt 62, 277 f). - BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51
Rechtsmittel
Zum Tatbestand des § 241 KO gehört ein einverständliches Handeln der Beteiligten (vgl. RGSt 29, 413; 62, 277). - BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75
Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen …
Mit der Überleitung eines bereits gesellschaftlich gebundenen Vermögenswerts in seinen privaten Vermögensbereich hat er also eine andere rechtliche Lage geschaffen und damit den Zugriff der Gläubiger zumindest wesentlich erschwert; das reicht für das Tatbestandsmerkmal des Beiseite Schaffens aus (RGSt 62, 277, 278; 66, 131; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55). - BGH, 16.02.1954 - 1 StR 292/53
Rechtsmittel
Der äußere Tatbestand ist also nur dann gegeben, wenn der weggegebene Gegenstand zum Vermögen des Schuldners gehört (vgl u.a. RGSt 62, 277, 280). - BGH, 22.01.1952 - 2 StR 475/51
Rechtsmittel
Die Annahme, er habe dadurch Vermögensstücke beiseite geschafft, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGSt 62, 277). - BGH, 17.03.1959 - 5 StR 41/59
Rechtsmittel
- BGH, 04.12.1951 - 2 StR 482/51
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