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Rechtsprechung
   RG, 21.09.1928 - I 408/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,522
RG, 21.09.1928 - I 408/28 (https://dejure.org/1928,522)
RG, Entscheidung vom 21.09.1928 - I 408/28 (https://dejure.org/1928,522)
RG, Entscheidung vom 21. September 1928 - I 408/28 (https://dejure.org/1928,522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 289
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats …

    Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (vgl. RGSt 62, 289, 291; BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 18, 192 [BGH 09.01.1963 - 4 StR 378/62];… Fischer aaO Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die …

    Zweifellos ist der Angeklagte hierbei - auch bei Berücksichtigung seiner privaten Beziehungen zu den Eheleuten - nicht außerberuflich in privater Eigenschaft, sondern in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig geworden (vgl. hierzu RGSt 62, 289, 292 f.; BGHSt 20, 41;… BGHR StGB § 356 Rechtsanwalt 1) und zwar in einer Rechtssache.

    Vom vorliegenden Fall unterscheidet sich jener Sachverhalt aber schon vor allem dadurch, dass hier bei der Besprechung am 02.12.1998 dem Ehemann J.G. allein gerade kein individueller, vertraulicher, auf seine Person bezogener anwaltlicher Beistand/Rat in seinem Auftrag geleistet worden war (ebenso wenig der Ehefrau S.G.), sondern die Beratung auf einem gemeinsamen Auftrag beider Eheleute mit Blick auf das gemeinsame Interesse an einer einverständlichen Scheidung beruhte (vgl. zur sukzessiven Vertretung und zur Rechtslage vor der Reform des Ehe- und Familienrechts durch Gesetz vom 14.06.1976: BGHSt 4, 80; 17, 305 bis 307 mit kritischer Anm. Gutmann AnwBl 1963, 90; 18, 193, 199; ähnlich RGSt 62, 289, 292).

    Die Besprechung kann mithin auch nicht als Vergleichsbemühung des Angeklagten zur Beilegung eines Streites zwischen den Eheleuten (vgl. hierzu etwa RGSt 62, 289, 292; 66, 103, 105; BGHSt 4, 80, 82; 15, 332, 336, 337; NStZ 1982, 331, 332;… Schönke/Schröder-Cramer a.a.O. § 356 Rdnr. 19, 8 a.E.) eingeordnet werden oder als Mediation zur Schlichtung und Vermittlung, deren Scheitern bzw. Beendigung der weiteren Beratung oder Vertretung einer der Parteien in derselben Angelegenheit entgegenstünde (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2001, 3197;… Feuerich/Braun a.a.O § 43 a Rdnr. 65, Henssler AnwBl 1997, 129 f.).

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen …

    In anderen und späteren Entscheidungen hat es sie verneint und die Möglichkeit der Tätigkeit für beide Parteien auf Fälle beschränkt, in denen der Rechtsbeistand von beiden Seiten mit der Herbeiführung eines Ausgleiches der widerstreitenden Interessen beauftragt wird (RGSt 62, 289, 292) oder in denen zwei Parteien zwar entgegengesetzte Interessen haben, diese aber zunächst unausgetragen lassen und vorerst im Angriff oder in der Abwehr gegen einen Dritten zusammenstehen wollen (RGSt 71, 231, 234, 235).
  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für …

    Vielmehr muß die Strafkammer die Frage unter Berücksichtigung des oben Dargelegten nach den Grundsätzen der Entscheidung RGSt 62, 289 prüfen, also aufklären, in welcher Eigenschaft der Beschwerdeführer den Ehemann beraten und mit rechtskundigem Beistand unterstützen sollte, insbesondere ob Einverständnis darüber bestand, daß der Angeklagte weder der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 300 StGB) unterworfen noch daran gehindert sein sollte, später wieder in derselben Rechtssache als Anwalt der Frau gegen den Ehemann aufzutreten, falls diese ihn darum angehe.
  • BGH, 20.11.1952 - 4 StR 850/51
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  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
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  • BGH, 22.11.1957 - 2 StR 377/57

    Rechtsmittel

    Nach der äußeren Tatseite erfordert § 356 Abs. 1 StGB, daß ein Anwalt (oder ein anderer Rechtsbeistand) bei einer ihm vermöge seiner amtlichen Eigenschaft, d.h. in seiner Anwaltseigenschaft (RGSt 62, 289, 291), anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache mehreren Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient.

    Unter dem Ausdruck "Rechtssache" versteht das Gesetz nichts anderes als den Streitstoff in sachlicher Hinsicht (RGSt 23, 60, 64) und damit alle Rechtsangelegenheiten, bei denen überhaupt mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53] mit weit. Nachw.), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in einem oder mehreren Verfahren verhandelt (BGH in NJW 1953, 430) oder außerhalb eines Verfahrens behandelt werden (RGSt 62, 289, 291).

  • BGH, 16.07.1953 - 3 StR 252/53

    Rechtsmittel

    Auf Grund dieses Sachverhalts hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt. 71, 231; 62, 289) den Angeklagten von der Beschuldigung des Parteiverrats (§ 356 StGB) freigesprochen mit der Begründung; es sei schon das erste Merkmal des äusseren Tatbestandes, dass er als Rechtsanwalt in derselben Rechtssache beiden Parteien diente, nicht verwirklicht.

    Damit schliesst sich das Landgericht zunächst grundsätzlich an die Rechtsprechung des Reichsgerichts an (RGSt. 23, 60; 60, 302; 62, 289), die für den Begriff "derselben Rechtssache" den sachlichrechtlichen Inhalt der anvertrauten Interessen massgebend sein lässt.

  • BGH, 16.02.1962 - 4 StR 258/61

    Rechtsmittel

    Er hat, wie das Landgericht frei von Rechtsirrtum dargelegt hat, als Anwalt bei den ihm vermöge seiner amtlichen Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache (vgl. RGSt 60, 298, 299/300; 62, 289, 294; BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]/305; BGH NJW 1953, 431) beiden Parteien (vgl. RGSt 66, 316, 321; BGHSt 5, 284, 285 [BGH 02.02.1954 - 5 StR 590/53]-287) durch Rat und Beistand pflichtwidrig gedient (vgl. BGHSt 5, 301, 305 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 7, 17, 19) [BGH 02.12.1954 - 4 StR 500/54].
  • BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54

    Rechtsmittel

    Das Merkmal des Anvertrautseins wird schon durch die Mitteilung des Sachverhalts in Verbindung mit der Bitte um Rechtsbeistand erfüllt (RGSt 49, 343; 62, 289, 291).
  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 563/51

    Rechtsmittel

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