Rechtsprechung
| RG, 22.11.1928 - II 1030/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 366
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.06.1960 - 1 StR 219/60
Rechtsmittel
Er kann sich auch schon vor Beginn des Geschäftsjahres für bestimmte Sitzungstage im voraus für verhindert erklären oder für verhindert erklären lassen und an diesen Tagen die Sitzung dem Vertreter überlassen (u.a. RGSt 54, 298; 55, 201; 55, 236; 62, 366; BGHSt 2, 71, 72) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51].Nur darf sich der Vorsitzende nicht in einem Maße entlasten, daß er nicht mehr in der Lege ist, den nach Sinn und Zweck der §§ 62 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG erforderlichen richtunggebenden Einfluß auf die Rechtsprechung der Kammer auszuüben (u.a. RGSt 62, 366; RGZ 132, 301; BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; BGHZ 9, 291; 10, 130 [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]; 16, 254) [BGH 09.02.1955 - V BLw 71/54].
- BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58
Rechtsmittel
Das ist in der Rechtsprechung anerkannt wenn im Geschäftsverteilungsplan zum Vorsitzenden einer Kammer (eines Senats) ein Landgerichtsdirektor (ein Senatspräsident) bestellt wird, von dem von vornherein feststeht, daß er die ihm daraus zufallenden Obliegenheiten überhaupt nicht oder auch nur in einem irgendwie erheblichen Maße wird wahrnehmen können (RGSt 55, 236; 56, 157; 62, 366; RG JW 1928, 1302 Nr. 20; BGHSt 2, 71; BGHZ 9, 291, 293 und 10, 130, 131). - BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.10.1961 - V ZR 9/60
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hielt es für ausreichend, wenn der ordentliche Vorsitzende Kenntnis von allen dem Spruchkörper zufallenden Sachen nahm, die Berichterstatter ernannte, Termine ansetzte und in entsprechendem (Nachschlagewerk des RG: § 551 ZPO Nr. 66), in irgendwie erheblichem (RGSt 62, 366, 368), in einem im Verhältnis zur Gesamtbelastung nicht unbedeutenden (RGZ 130, 154, 157) Ausmaße den Vorsitz führte. - BGH, 13.01.1953 - 1 StR 651/52
Rechtsmittel
Wenn Dr. Sch. vielmehr infolge der starken Geschäftsbelastung der Kammer nur einen im Verhältnis zu dem Gesamtanfall geringen Teil der Verhandlungssachen an den von dem Präsidium des Landgerichts gemäss § 66 GVG ordnungsgemäss zu seinem regelmässigen Vertreter bestellten Landgerichtsrat B. oder bei dessen Verhinderung an ein anderes Mitglied der Kammer abgegeben hat, so verstiess das in keiner Weise gegen §§ 62 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG (vgl. u.a. RGSt 25, 389; 54, 298; 62, 366). - BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51
Gerichtsverfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des …
Das war nur zulässig, wenn die 2. Strafkammer seinem Einfluss und seiner Einwirkung nicht ständig entzogen blieb (vgl. RGSt 55, 236; 62, 366).
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