Rechtsprechung
| RG, 06.12.1928 - II 852/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 401
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80
Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …
4) Vgl. dazu auch RGSt 62, 401, 402; RG HRR 1934, 1417; BGHSt 7, 283, 285/286; BGH NJW 1956, 1845 Nr. 18; BGH, Beschl. vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 728/77 - bei Holtz MDR 1978, 282; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 679/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79 - bei Holtz MDR 1980, 108; Löwe/Rosenberg a.a.O. § 318 Rdn. 28. - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67];… Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3;… KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27). - OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Tat
Eine Schuldspruchänderung auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, wie sie hier die Formulierung von Urteilstenor und -gründen nahe legen, ist demgegenüber aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß gem. § 327 StPO unzulässig (vgl. RGSt 62, 401, 402, 403; BayObLG NStZ-RR 2000, 379).Sofern daher die nunmehr mit der Sache befasste Kammer gleichfalls vom erstinstanzlchen Schuldspruch abweichen will, so ist dies in der Urteilsformel und den Gründen als Wirkung des Rechtsmittels der Angeklagten kenntlich zu machen (vgl. RGSt 62, 401, 405).
- BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen …
Das Verschlechterungsverbot bewirkt aber auch dann noch, daß der Berufungsrichter gegen den Angeklagten aus dem neuen Straftatbestand eine Strafe lediglich bis zur Obergrenze des vom Erstrichter angewendeten Strafgesetzes verhängen darf (RGSt 62, 401, 403, 404; RG HRR 1928, 2071). - OLG Köln, 05.06.1981 - 1 Ss 269/81 Daß das Landgericht nicht gehindert, sondern sogar verpflichtet war, im Rahmen des bisherigen Strafrahmens auch die erneuten Feststellungen mit zu berücksichtigen, entspricht fester Rechtsprechung (vgl. RGSt 62, 401, 404; OLG Stuttgart JZ 1966, 105, 106; OLG Oldenburg NsRpfl. 1955, 159; OLG Hamm NJW 1957, 1850, 1851; s.a. Grünwald, JZ 1966, 106, 110).
- BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51
Rechtsmittel
Insoweit sei auf RGSt 62, 401 und 67, 236 verwiesen. - BGH, 28.06.1960 - 1 StR 223/60
Rechtsmittel
Ob im vorliegenden Falle die Berufung der Staatsanwaltschaft auf das Strafmaß beschränkt werden konnte (vgl. hierzu BGH bei Dallinger MDR 1956; 146),braucht hier nicht erörtert zu werden, da sich die Strafkammer im Strafrahmen des vom Schöffengericht angewendeten Strafgesetzes gehalten hat (RGSt 62, 401, 404). - OLG Koblenz, 20.11.1975 - 1 Ss 207/75 Die Höhe der beiden Strafen verstößt auch nicht gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 StPO , da die neue Gesamtstrafe nicht die frühere Einheitsstrafe für das Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz (ein Jahr und sechs Monate) überschreitet (vgl. RGSt. 62, 401, 403 und 67, 236, 241;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 22. Aufl., § 331 Anm. 6 c;… Müller-Sax, StPO , 6. Aufl., § 331 Anm. 3 b bb 4).
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