Rechtsprechung
| RG, 23.04.1929 - I 1265/28 |
Zitiervorschläge
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Ziegenhaarpinsel
§ 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), Ursächlichkeit der Fahrlässigkeit, in dubio pro reo
Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Ziegenhaarpinsel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ziegenhaarfall - Unterscheidung von Tun und Unterlassen
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ziegenhaarfall
Papierfundstellen
- RGSt 63, 211
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
Radfahrer - Zur Ursächlichkeit von verkehrswidrigem Verhalten für einen …
Es beruft sich für seine Auffassung auf mehrere höchstrichterliche Entscheidungen (RGSt 63, 211; BGH in VRS 3, 423; 4, 32 sowie BayObLG in VRS 4, 431), in denen nach seiner Meinung der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem schädlichen Erfolg immer dann bejaht werde, wenn nicht mit Sicherheit oder mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könne, daß dieser Erfolg auch ohne jene Verkehrswidrigkeit eingetreten wäre; nur wenn nach menschlichem Ermessen sicher sei, daß es auch bei verkehrsgemäßem Verhalten des Angeklagten zu einem gleichen Erfolg gekommen wäre, sei es gerechtfertigt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters für den von ihm herbeigeführten Erfolg zu verneinen. - BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Zur Annahme von Erfolgskausalität
Es beruft sich für seine Auffassung auf mehrere höchstrichterliche Entscheidungen (RGSt 63, 211; BGH in VRS 3, 423; 4, 32 sowie BayObLG in VRS 4, 431), in denen nach seiner Meinung der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem schädlichen Erfolg immer dann bejaht werde, wenn nicht mit Sicherheit oder mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könne, dass dieser Erfolg auch ohne jene Verkehrswidrigkeit eingetreten wäre; nur wenn nach menschlichem Ermessen sicher sei, dass es auch bei verkehrsgemäßem Verhalten des Angeklagten zu einem gleichen Erfolg gekommen wäre, sei es gerechtfertigt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters für den von ihm herbeigeführten Erfolg zu verneinen. - BGH, 11.02.1954 - 4 StR 321/53
Rechtsmittel
Die Bedeutungslosigkeit der pflichtwidrigen Unterlassung für die Ansteckung der Kinder und damit für den rechtswidrigen Erfolg liesse sich (vgl. RGSt 63, 211 ff) aus einer solchen Erwägung ableiten.
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