Rechtsprechung
| RG, 06.09.1929 - III 722/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 63, 246
Wird zitiert von ... (21)
- BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen unter Rückgriff auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGSt 62, 53 ; 63, 246 ; 67, 385 ) die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit; entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (…NStZ 1997, S. 152), auf die das Landgericht in seiner Entscheidung Bezug nimmt, genügt es vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGHSt 2, 77, 78; 12, 317;… BGH NJW 1984, S. 1974;… NStZ-RR 2000, S. 305;… BGH [2. Strafsenat] vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 - s. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1984, S. 576;… VRS 64, S. 443, 444). - BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Ähnliches gilt für das Strafverfahren, soweit dort Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist (RGSt 62, 53 [54 f.]; 63, 246 [247 f.]; 67, 385 [388 f.]). - AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07
Schriftformerfordernis i.R.e. maschinellen Benennung des Urhebers ohne …
Liegt ein zweifelsfrei vom Antragsteller stammendes, über einen bloßen Entwurf hinausgehendes Schriftstück vor, so muss die Unterschrift von ihm nicht handschriftlich vollzogen sein, er kann sich dabei auch eines seine Unterschrift in der von ihm gebräuchlichen Schriftform wiedergebenden, sogenannten Faksimilestempels, bedienen (RGSt 62, 53 f; 63, 246, 248; Riesz LRRn 31).
- OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die …
Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"
Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128). - BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61 Diesem Ergebnis steht auch nicht etwa entgegen, daß möglicherweise im Strafprozeßrecht die Lage anders ist (RGSt 62, 53; 63, 246; 67, 385); denn dies beruht auf einer Besonderheit der Strafprozeßordnung, nämlich dem ausdrücklichen Unterschied zwischen einerseits § 341 Abs. 1 und § 345 Abs. 1 StPO, andererseits § 345 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 2, 77) und ist deshalb für das Verwaltungsrecht ohne Bedeutung.
- BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81
Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - …
Durch dieses Erfordernis unterscheidet sich die Begründung von der Einlegung des Rechtsmittels, bei der die Erklärung lediglich "schriftlich" abzugeben ist (vgl. § 341 Abs. 1 StPO; RGSt 9, 38; 63, 246, 248; 69, 137, 138; BGHSt 12, 317; BGHZ 75, 340, 348) [BGH 30.04.1979 - GmS-OGB - 1/78]. - BayObLG, 06.02.2024 - 204 StObWs 408/23
Unterstützungspflicht der Justizvollzugsanstalt bei der Einsicht des …
Im Einklang hiermit und in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 248; 67, 385, 388 f.) hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit.Rn. 34 Das Reichsgericht hat es bereits ausreichen lassen, wenn der Verfasser die Rechtsmittelschrift mit einem sonst niemand zugänglichen Namensstempel (Faksimilestempel) unterfertigt hat (Urteil vom 06.09.1929 - III 722/29 -, RGSt 63, 246, 248).
- BGH, 29.05.1962 - I ZR 137/61
Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Überleitung von …
Die Klägerin glaubt hiergegen anführen zu können, daß im Strafverfahren eine Notwendigkeit zur eigenhändigen Unterzeichnung der Berufungsschrift anerkanntermaßen nicht bestehe (BGH in BGHSt 2, 77 unter Hinweis auf RG in RGSt 62, 53; 63, 246; 67, 387;… ferner Schwarz StPO, 23. Aufl., Anm. 1 zu § 314 und Einleitung 5 C). - OLG Hamm, 03.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 279/14
Zulässigkeit der Wegnahme doppelter elektronischer Geräte im Maßregelvollzug
Rn. 28 Für die Wahrung der Schriftform wird - neben der eigenhändigen Unterschrift - die Einreichung einer beglaubigten Abschrift (BGHSt 2, 77; vgl. auch GmS OGB NJW 1980, 172) oder eines Schriftsatzes mit Faksimilestempel (RGSt 63, 246, 248) für ausreichend gehalten. - BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
- BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
- BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67
Zuständigkeit für Einlegung und Begründung der Berufung gegen ein …
- OLG Dresden, 21.02.2001 - Ss OWi 59/01
Unterschrift; Revision; Rechtsbeschwerde; Rechtsmittelbegründung; …
- BayObLG, 16.08.1961 - RReg. 1 St 282/61
Voraussetzungen der Rechtzeitigkeit eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl; …
- BVerwG, 11.05.1960 - VI C 185.58
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1962 - Ia ZR 137/61
- BGH, 10.01.1956 - 2 StR 385/55
Rechtsmittel
- BGH, 06.04.1962 - 1 StR 550/61
- BGH, 12.11.1965 - 2 StR 439/65
Zulässigkeit einer Revision gegen die vom Gericht festgestellte Kostentragung bei …
- BGH, 31.01.1956 - 5 StR 402/55
Rechtsmittel
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