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Rechtsprechung
   RG, 02.10.1930 - II 673/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,231
RG, 02.10.1930 - II 673/30 (https://dejure.org/1930,231)
RG, Entscheidung vom 02.10.1930 - II 673/30 (https://dejure.org/1930,231)
RG, Entscheidung vom 02. Oktober 1930 - II 673/30 (https://dejure.org/1930,231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 316
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Das Reichsgericht gründete eine solche Rechtspflicht auch auf enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaften, vor allem die Familie (RGSt 66, 71; 64, 316; 64, 278; 69, 321; 72, 373).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz …

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24;… BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).

  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 164/57

    Piepslaute - §§ 212, 218, 15 StGB, Kausalabweichung, 'Mensch'; Wahlfeststellung

    In solchen Fällen ist weder ein sogenanntes Rückgriffsverbot im Sinne von Frank StGB § 1 III 2 a noch eine Unterbrechung des ursächlichen Zusammenhanges anzuerkennen (RGSt 64, 316, 370; BGH vom 6.7.1956 bei Dallinger MDR 1956, 526 zu §§ 211, 212 StGB).
  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52

    Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß eine Ursache auch dann Ursache im Rechtssinne bleibt, wenn außer ihr noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolges beigetragen haben und daß insbesondere keine sog. Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs eintritt, wenn durch Handlungen zurechnungsfähiger Dritter Zwischenursachen gesetzt worden sind, ohne die der rechtswidrige Erfolg nicht eingetreten wäre (vgl. RGSt 61, 318; 64, 316 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich …

    Auch in anderen Fällen, in denen es um strafrechtliche Verantwortlichkeit für eigenes Verhalten eines Beschuldigten geht, führt vorsätzliches Handeln eines Dritten nicht dazu, einen denselben Erfolg betreffenden Ursachenzusammenhang zu unterbrechen, dessen Ablauf der Beschuldigte ausgelöst hat (RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85

    Fahrlässige Mitwirkung; Fahrlässige Nebentäterschaft; Ordnungswidrigkeit; …

    Allein diese auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Ansicht (…vgl. BT-Drucks. aaO.) verhindert, daß im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Strafrecht von der höchstrichterlichen Rechtspr. und der h. M. in der Lit. abgelehnte Lehre vom Regreßverbot eingeführt wird, nach der bei vorsätzlichen Taten ein Rückgriff auf fahrlässige Erstursachen ausgeschlossen sein soll (RGSt 61, 318; 64, 316, 370; BGHSt 4, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 526;… Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 3 Rdnr. 78 f.;… SK StGB vor § 1 Rdnr. 49 und 7).«.
  • BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54

    Nichthindern der Selbsttötung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bestimmte Lebensverhältnisse die Beteiligten rechtlich verpflichten, für einander einzustehen und Gefahren nach Möglichkeit voneinander abzuwenden (vgl. RGSt 64, 316; 66, 71; 69, 321; 71, 187, 189; 72, 373; BGHSt 2, 150; 3, 65, 67).
  • OLG Nürnberg, 02.11.1948 - Ss 123/48

    Ludwig Ruckdeschel

    Er hat sich zwar, da es von seinem Willen abhing, ob der Erfolg (die Tötung) eintreten sollte oder nicht, mit seiner Entscheidung in die Kausalkette eingeschaltet, aber dadurch dem vom Angeklagten herbeigeführten Todesurteil nicht den Charakter der Ursache genommen und von ihm begonnenen Kausalzusammenhang nicht zerstört (vgl. dazu RGSt. 56, 343; 61, 318; 64, 316 und 371).
  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 472/59

    Mitursächlichkeit für Tod und Verletzung von Menschen durch das pflichtwidrige …

    Durch diese als möglich angenommene Fahrweise Z. wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem pflichtwidrigen Unterlassen des Angeklagten und dem Zusammenstoß nicht ausgeschlossen; denn eine Ursache entfällt nicht schon deshalb, weil außer ihr noch eine andere - möglicherweise ebenfalls schuldhafte - zur Herbeiführung des rechtswidrigen Erfolges beigetragen hat, selbst wenn sie überwiegend mitgewirkt haben sollte (RGSt 56, 343, 349; 64, 316, 318; BGHSt 12, 75, 77) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
  • BGH, 09.10.1959 - 4 StR 336/59

    Rechtsmittel

    Denn eine Ursache entfällt nicht schon deshalb, weil außer ihr noch eine andere zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt hat, selbst wenn diese überwiegend dazu beigetragen hat (RGSt 56, 343, 348; 64, 316, 318; BGHSt 12, 75, 77) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
  • BGH, 28.07.1955 - 4 StR 285/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1956 - 1 StR 317/56

    Rechtsmittel

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