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Rechtsprechung
   RG, 06.10.1930 - II 445/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,228
RG, 06.10.1930 - II 445/30 (https://dejure.org/1930,228)
RG, Entscheidung vom 06.10.1930 - II 445/30 (https://dejure.org/1930,228)
RG, Entscheidung vom 06. Oktober 1930 - II 445/30 (https://dejure.org/1930,228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 326
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß ein Sichverschaffen nur vorliegt, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327; BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …

    Der Grundsatz gilt aber nicht in dieser engen Begrenzung, sondern allgemein, wie das Reichsgericht in RGSt 64, 326 zum Ausdruck gebracht hat.
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Hehlerei durch Sichverschaffen begeht der Täter, der - wie beim "Ansichbringen" im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB a.F. - auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters oder einer für diesen handelnden Mittelsperson einverständlich eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über die Sache erwirbt mit der Folge, daß der Vortäter jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327;… Dreher a.a.O. Rdn. 14).
  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 207/64

    Rechtsmittel

    Ein Ansichbringen im Sinne des § 259 StGB liegt schon nach der Sachverhaltsschilderung nicht vor; denn dieses Tatbestandsmerkmal setzt nach ständiger Rechtsprechung die Erlangung der unmittelbaren selbständigen eigenen Verfügungsgewalt über die Sachen im Einverständnis mit dem Vortäter voraus (RGSt 55, 281; 64, 326, 327; BGHSt 15, 53, 56) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60].
  • BGH, 17.09.1957 - 5 StR 222/57

    Rechtsmittel

    "Dieser Begriff erfordert den auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters (oder einer Mittelsperson) im Einverständnis beider Beteiligten vollzogenen Erwerb einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sache" (vgl. RGSt 64, 326, 327; BGH 3 StR 340/55 vom 13.10.1955).
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 340/55

    Rechtsmittel

    Der Begriff des "Ansichbringens" erfordert den auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters oder einer Mittelsperson im Einverständnis beider Beteiligten vollzogenen Erwerb einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sache (vgl RGSt 64, 326 [327]).
  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 587/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren …

    Die Fälle, in denen die Rechtsprechung einen der Erlangung der Verfügungsgewalt nachfolgenden bösen Glauben hat genügen lassen, betreffen Sachverhalte, bei denen der Täter den Gewahrsam zunächst ohne seinen Willen erlangt hat (vgl. RGSt 55, 220; 56, 335; 64, 326; BGHSt 15, 53, 58) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60].
  • BGH, 06.06.1955 - 3 StR 124/55

    Rechtsmittel

    Unbedenklich ist es, dass die Strafkammer in dem Erwerb des grünen Ledermantels und der Damenledertasche den Tatbestand der Hehlerei in der Begehungsform des "Ansichbringens" als verwirklicht angesehen hat, da der Angeklagten hier von dem Hehler die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sachen eingeräumt worden ist (vgl RGSt 64, 326 [327]).
  • BGH, 03.07.1951 - 1 StR 266/51

    Rechtsmittel

    Unter "Ansichbringen" ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 64, 326), der sich der Senat anschliesst, die Inbesitznahme einer Sache zu eigener Verfügungsgewalt durch einen abgeleiteten Erwerb zu verstehen, d.h. sie muss auf einer Willensübereinstimmung zwischen dem Vortäter (oder einem nachfolgenden Besitzer) als Geber und dem Hehler als Nehmer beruhen.
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