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Rechtsprechung
   RG, 16.10.1930 - II 536/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,218
RG, 16.10.1930 - II 536/30 (https://dejure.org/1930,218)
RG, Entscheidung vom 16.10.1930 - II 536/30 (https://dejure.org/1930,218)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1930 - II 536/30 (https://dejure.org/1930,218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 377
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …

    Daß das Verhalten des Angeklagten Dr. K. nur unter dem Gesichtspunkt der Kuppelei untersucht wurde und daß seine Ehebrüche und die Beteiligung der Zeugin daran aus verfahrensrechtlichen Gründen gar nicht verfolgt werden konnten, steht den Vereidigungsverbot nicht entgegen (RGSt 64, 377; BGHSt 4, 130, 131) [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52].
  • BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Der maßgebende Zeitpunkt für die endgültige Entscheidung der Frage, ob ein Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO vorliegt, ist die Urteilsberatung (RGSt 64, 377); gegebenenfalls wird der bisher uneidlich vernommene Zeuge noch nachträglich zu vereidigen oder die Aussage eines bereits vereidigten Zeugen als uneidlich zu werten sein.

    Fahrlässigkeit (RGSt 64, 377, 378; BGH NJW 1952, 1102 Nr. 20).

    "In derselben Richtung" wie der Beschuldigte hat sich der Zeuge beteiligt, wenn er für den rechtsverletzenden Erfolg mitverantwortlich ist, mag dies auch nicht in demselben Umfang und unter demselben rechtlichen Gesichtspunkt wie bei dem Beschuldigten der Fall sein (RGSt 64, 377, 378 ff).

  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
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  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57

    Rechtsmittel

    Der maßgebende Zeitpunkt für die endgültige Entscheidung der Frage, ob ein Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO vorliegt, ist die Urteilsberatung (RGSt 64, 377); gegebenenfalls wird der bisher uneidlich vernommene Zeuge noch nachträglich zu vereidigen oder die Aussage eines bereits vereidigten Zeugen als uneidlich zu werten sein.

    "In derselben Richtung" wie der Beschuldigte hat sich der Zeuge beteiligt, wenn er für den rechtsverletzenden Erfolg mitverantwortlich ist, mag dies auch nicht in demselben Umfang und unter demselben rechtlichen Gesichtspunkt wie bei dem Beschuldigten der Fall sein (RGSt 64, 377, 378 f).

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Dabei bedeutet dieses Erfordernis nicht mehr als die Mitverantwortlichkeit für den den Mitangeklagten vorgeworfenen oder nachgewiesenen rechtlichen Erfolg, wenn auch nicht notwendig in demselben Umfang und unter denselben rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. RGSt 64, 377, 379).
  • BGH, 13.07.1965 - 1 StR 201/65

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen in Tateinheit mit …

    Auf die Verfolgbarkeit des Ehebruchs kommt es nicht an (vgl. RGSt 64, 377; BGHSt 9, 71, 73) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].
  • BGH, 10.06.1958 - 1 StR 174/58

    Rechtsmittel

    Zwar genügt, was die Revision zutreffend darlegt, für einen Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO bei einer Fahrlässigkeitstat bereits, daß der Zeuge möglicherweise durch seine Fahrlässigkeit, mag diese auch anders gestaltet sein als diejenige des Angeklagten, zur Herbeiführung desselben rechtsverletzenden Erfolgs beigetragen hat (RGSt 64, 377, 379; BGHSt 10, 65 = LM Nr. 12 zu § 60 Nr. 3 StPO m.A. Krumme).
  • BGH, 03.10.1957 - 4 StR 402/57

    Rechtsmittel

    Denn handelte er § 32 Abs. 3 StVZO zuwider, so war er im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO an der Tat - möglicherweise vorwerfbar - beteiligt; wenngleich er etwa wegen Verjährung deswegen nicht mehr bestraft werden könnte (vgl. RGSt 64, 377).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 785/52

    Rechtsmittel

    Bei fahrlässigen Straftaten kommt eine Beteiligung im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO in Betracht, wenn jemand neben anderen Personen durch seine Fahrlässigkeit zur Herbeiführung desselben rechtsverletzenden Erfolges beigetragen hat (RGSt 64, 377).
  • BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Es ist in diesem Zusammenhang auch ohne Bedeutung, daß der Angeklagte in den Ehebruch eingewilligt hat (…RG GA 54, 305) und der nach § 172 Abs. 2 StGB erforderliche Strafantrag fehlt (RGSt 64, 377, 378).
  • BGH, 21.06.1955 - 1 StR 159/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1953 - 2 StR 221/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1967 - 5 StR 552/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1965 - 2 StR 179/65

    Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit …

  • BGH, 07.05.1963 - 1 StR 101/63

    Urkundenfälschung in der Begehungsform der Blankettfälschung - Zulässigkeit der …

  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 95/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 550/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 513/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 29/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 131/54

    Rechtsmittel

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