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| RG, 12.02.1931 - III 1069/30 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 158
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54
Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes
Deshalb kann der Fahrer des Feuerwehrwagens nur dann auf Gewährung freier Bahn vertrauen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, daß die anderen Verkehrsteilnehmer die besonderen Zeichen bemerkt haben (vgl. wegen der Veränderung der allgemeinen Pflichten durch § 48 Abs. 1 StVO für die Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen das bereits angeführte Urteil des 4. Strafsenats in NJW 1951, 191 und RGSt 65, 158). - BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Die Sonderstellung, die das Verkehrsrecht dem zum Personenkreis des § 48 Abs. 1 StVO gehörenden Verkehrsteilnehmer einräumt, enthebt diesen Verkehrsteilnehmer jedoch nicht der jedem Fahrzeugführer obliegenden Verpflichtung, darauf Bedacht zu nehmen, dass er andere Personen nicht schädige, wie bereits der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25. Oktober 1951 (- 4 StR 559/51, NJW 1952, 191) im Anschluss an RGSt 65, 158 ausgeführt hat. - BGH, 27.11.1964 - 4 StR 417/64
Rechtsmittel
An diesem Grundsatz, den der Bundesgerichtshof im Anschluß an RGSt 65, 158 in NJW 1952, 191 = VRS 4, 151 und in weiteren Entscheidungen (BGHZ 20, 290, 296 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54] = VRS 11, 95, 97; VRS 14, 81) vertreten hat, ist festzuhalten.
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