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Rechtsprechung
   RG, 30.10.1931 - I 143/31/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,271
RG, 30.10.1931 - I 143/31/30 (https://dejure.org/1931,271)
RG, Entscheidung vom 30.10.1931 - I 143/31/30 (https://dejure.org/1931,271)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1931 - I 143/31/30 (https://dejure.org/1931,271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 411
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    Es sind hier die Grundsätze verwertbar, nach welchen die Rechtsprechung die Frage entscheidet, ob ein Betriebsinhaber, an dessen Stelle nach außen ein "Strohmann" in Erscheinung tritt, als Schuldner im Sinne der Strafvorschriften der Konkursordnung anzusehen ist (RGSt 25, 121; 26, 187; 29, 103; 46, 10; 65, 411; 69, 65, 70).
  • BGH, 13.12.1951 - 4 StR 271/51

    Rechtsmittel

    Es kann hiernach unerörtert bleiben, ob eine vorsätzliche Beihilfe zu einer fahrlässigen Straftat rechtlich möglich ist, was vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung verneint wurde und im Schrifttum trotz Auflockerung der Abhängigkeit der Teilnahme von der Haupttat infolge der Änderung des § 50 StGB durch die Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29. Mai 1943 (RGBl I 339) noch vielfach abgelehnt wird (RGSt 10, 8; 16, 277; 45, 88, 90; 51, 39, 41; 56, 378, 379; 58, 163; 65, 411, 415; Frank 18. A. Vorb IV 2 vor § 47, § 49 Anm. I a.E.; Olshausen 12. A. § 49 Vorb 25 vor § 47, § 48 Anm. 2; Bockelmann, Über das Verhältnis von Täterschaft und Teilnahme 1949, S 18 ff, 47 ff; Dalcke 35. A. § 49 Anm. 2).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Liesse sich daraus die Feststellung entnehmen, dass diese für die aus dem Holzhandel erwachsenen Schulden haftbar war, so würden keine Bedenken bestehen, ihn nach § 241 KO strafrechtlich verantwortlich zu machen, soweit die sonstigen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind (vgl. RGSt 25, 121; 26, 187; 29, 103; 46, 10; 65, 411; 69, 65, 70).
  • BGH, 17.03.1961 - 4 StR 492/60

    Herstellung der Tateinheit zwischen mehreren Taten - Strafbarkeit wegen …

    Vielmehr wäre es ausreichend, wenn die Beteiligten das Geschäft nur in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben hätten (vgl. RGSt 65, 411, 414 unten, 415).
  • BGH, 05.05.1970 - 4 StR 50/70

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung wegen einer bestimmten …

    Der wirkliche Sachverhalt ist indessen bei der Zahlungseinstellung maßgebend (vgl. dazu RGSt 65, 411, 413 ff; 69, 65, 70, 71).
  • BGH, 14.11.1958 - 5 StR 385/58

    Rechtsmittel

    Allerdings würde die Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages die bindende Wirkung der Konkurseröffnung für den Strafrichter insoweit nicht hindern, als der Konkurs über das Vermögen derjenigen Personen eröffnet worden ist, die faktisch Schuldner aus den im Namen der KG geschlossenen Geschäften geworden sind (RGSt 26, 37; 65, 411, 413; Schönke/Schröder Anm. II 3 zu § 239 KO).
  • BGH, 30.01.1959 - 4 StR 522/58

    Rechtsmittel

    Bei dem nunmehr geschilderten Sachverhalt kann es aber auch so sein, daß der Angeklagte, der das Geschäft "eingerichtet" hatte (S. 2 UA), selbst Eigentümer der Einrichtungsgegenstände und Waren war oder im Fall von Eigentumsvorbehalten der Lieferfirmen wenigstens die Anwartschaft auf das Eigentum besaß (vgl. BGH LM Nr. 17 zu § 154 StGB), ferner, daß er - mit ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung seiner Frau - den Kunden gegenüber als im eigenen Namen handelnd aufgetreten war (RGSt 65, 411, 415), und deshalb Forderungen aus mit diesen abgeschlossenen Verträgen ihm zustanden und die von den Kunden an ihn oder an das Lehrmädchen (§ 56 HGB) gezahlten Beträge ihm gehörten.
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