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| RG, 22.12.1930 - III 1017/30 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 65
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03
Gefährliche Körperverletzung (hinterlistig: planmäßige Verdeckung der wahren …
Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht bezeichnenden Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen (RGSt 65, 65 (66), BGHR StGB § 223a Abs. 1 Hinterlist 1; BGH, Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00), beispielsweise auch durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit - freundlicher Gruß, Erkundigung nach dem Weg - (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 526 - "Gute Nacht, Iwan";… Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 224 Rdn.10 m.w.N.). - BGH, 17.06.2004 - 1 StR 62/04
Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung (strafschärfende …
Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen, beispielsweise durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit oder indem er sich vor dem Opfer verbirgt und ihm auflauert oder sich anschleicht (…BGHR StGB § 223a Abs. 1 (a.F.) Hinterlist 1;… BGH GA 1969, 61, 62; NStZ 2001, 478; BGH…, Urt. vom 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63; Beschluß vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03; siehe auch RGSt 65, 65, 66). - BGH, 25.06.1963 - 5 StR 226/63
Rechtsmittel
Ein Überfall ist erst dann hinterlistig im Sinne des § 223 a StGB, wenn der Täter planmäßig in einer Weise zu Werke geht, die auf Verdeckung seiner Absicht berechnet ist, und wenn er dadurch dem Gegner die Möglichkeit, sich auf einen Angriff vorzubereiten, nehmen will, um ihm die Abwehr zu erschweren (RGSt 65, 65;… BGH GA 1961, 241).
- BGH, 09.05.1956 - 3 StR 114/56
Rechtsmittel
Hinterlistig ist ein Überfall dann, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise - eben mit "List" - zu Werke geht, um gerade hierdurch dem Angegriffenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (RGSt 65, 65; BGH 3 StR 335/52 vom 3.7.1952; 5 StR 803/52 vom 27.11.1952). - BGH, 21.11.1967 - 5 StR 657/67
Begriff der Hinterlist
Mittels eines 'hinterlistigen' Überfalls begangen ist eine Körperverletzung erst dann, wenn der Täter dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr des unerwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (RGSt 65, 65; BGH 3 StR 114/56 vom 9. Mai 1956; 2 StR 57/61 vom 8. März 1961;. 5 StR 226/63 vom 25. Juni 1963). - BGH, 29.05.1957 - 2 StR 203/57
Rechtsmittel
Die Verurteilung aus § 223 a StGB rechtfertigt sich überdies auch deshalb, weil die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen wurde (RGSt 65, 65). - BGH, 26.11.1980 - 3 StR 378/80
Vorraussetzungen eines hinterlistigen Überfalls
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn sich die Absicht des Täters, dem anderen die Verteidigungsmöglichkeit zu erschweren, äußerlich manifestiert; etwa in der Weise, daß er den Gegner durch scheinbar friedfertiges Gebaren in Sorglosigkeit wiegt (RGSt 65, 65, 66;… BGH GA 1968, 370; 1969, 61). - BGH, 08.03.1960 - 1 StR 25/60
Rechtsmittel
Der Verteidiger hat hierfür nicht die Verantwortung übernommen (§ 345 Abs. 2 StPO; RGSt 65 S. 65). - BGH, 03.07.1952 - 3 StR 335/52
Rechtsmittel
Der Überfall ist erst dann hinterlistig, wenn der Täter dabei planmässig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise zu Werke geht, um gerade hierdurch dem Angegriffenen die Abwehr des unerwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung nach Möglichkeit auszuschliessen (RGSt 65, 65). - BGH, 14.02.1962 - 2 StR 18/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Vielmehr ist dazu, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 65, 65) schon mehrfach (3 StR 335/52 - Urteil vom 3. Juli 1952; 2 StR 57/61 - Urteil vom 8. März 1961) ausgeführt hat, erforderlich, daß der Täter bei dem Überfall planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absichten berechneten Weise vorgeht, um gerade hierdurch dem Angegriffenen die Abwehr des unerwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf eine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen. - BGH, 28.01.1959 - 2 StR 593/58
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1953 - 3 StR 835/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
Rechtsmittel
- BGH, 27.02.1953 - 2 StR 135/52
Rechtsmittel
- BGH, 30.07.1969 - 2 StR 285/69
Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls - Unauffälliges Nachgehen …
- BGH, 11.12.1964 - 2 StR 357/64
Rechtsmittel
- BGH, 15.08.1957 - 4 StR 199/57
Rechtsmittel
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