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Rechtsprechung
   RG, 14.04.1932 - III 941/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,327
RG, 14.04.1932 - III 941/31 (https://dejure.org/1932,327)
RG, Entscheidung vom 14.04.1932 - III 941/31 (https://dejure.org/1932,327)
RG, Entscheidung vom 14. April 1932 - III 941/31 (https://dejure.org/1932,327)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 209
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …

    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung: …

    Die Vorschrift des § 297 StPO begründet die gesetzliche Vermutung, wonach die Rechtsmitteleinlegung im Auftrag und mit Willen des Beschuldigten erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 52, 53; RGSt 66, 209, 211;… Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 297 Rn. 1;… Jesse aaO § 297 Rn. 1;… Meyer-Goßner aaO § 297 Rn. 2;… Frisch aaO § 297 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 26.08.2025 - 3 ORs 29/25

    Einlassung des Angeklagten; verlesene Erklärung; Beweisantrag

    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209 (211)), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschl. v. 22.3.1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschl. v. 12.4.2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495 (496); Beschl. v. 7.8.2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 (208)) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher …

    Die Vollmacht trug also dem Umstand Rechnung, daß der Verteidiger als solcher nur der Beistand ( § 137 Abs. 1 StPO) und nicht der Vertreter des Beschuldigten ist (RGSt 66, 209, 211; BayObLG NJW 1956, 838 Nr. 18; Beling, Strafprozeßrecht S 152, 181).
  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen …

    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BVerwG, 07.02.1980 - 1 D 2.79

    Verteidigervollmacht - Einlegung einer wirksamen Berufung - Besondere …

    Der erkennende Senat folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 125 [126]; 25, 152 [153]; 29, 257; 41, 14 [15 f.]; 46, 372; 66, 209 [210]), die auch heute in der Literatur allgemein vertreten wird (…Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 138 Rz 30;… Müller in KMR-Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 138 Rz 19;… Kleinknecht StPO 34. Aufl. § 138 Rz 11).
  • BGH, 11.10.1955 - 6 StR 289/54
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  • BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129;… Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
  • BDH, 12.01.1967 - I WDB 19/66

    Rechtsmittel

    Verteidigung (in der Hauptverhandlung und in sonstigen richterlichen Terminen) und Vertretung (im übrigen Verfahren), sind jedoch, wie schon in RGSt 66, 209, 210, 211 dargelegt ist, begrifflich zu unterscheiden, so daß auch andere Personen als der Verteidiger für den Beschuldigten rechtswirksam Rechtsmittel einlegen oder ihn sonst außerhalb der Hauptverhandlung und sonstiger richterlicher Termine in der Erklärung vertreten können, wenn sie von ihm bevollmächtigt sind.
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