Rechtsprechung
| RG, 01.07.1932 - I 1520/31 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 316
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats …
Dass eine Person an einem bestimmten Verlauf einer Rechtssache ein rein tatsächliches Interesse hat, macht sie nicht zur "Partei" (RGSt 66, 316, 320, 323). - BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
So entzieht er einen Angeklagten rechtswidrig der Bestrafung, wenn er den Sachverhalt durch Angriffe auf die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen bewußt verdunkelt, indem er zur Entlastung wissentlich falsche Tatsachen behauptet und hierfür Zeugen benennt (RGSt 66, 316 [323 ff.]). - BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10
Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung); …
Zwar habe der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dies in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1952 - 2 StR 198/51 - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 66, 316) anders beurteilt.
- BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62 aa) Unter dem Begriff "Rechtssache" sind alle Rechtsangelegenheiten zu verstehen, bei denen mehrere Beteiligte in entgegengesetztem Interesse einander gegenüber stehen können (vgl. RGSt 66, 316, 320; BGHSt 5, 301, 304).
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94 Das unterscheidet den Fall des als Alternativtäter in Anspruch genommenen Zeugen von den "gewöhnlichen" Belastungs- oder Entlastungszeugen, die am Ausgang des Strafverfahrens zwar ein Interesse haben werden (Dahs NStZ 1991, 562), vielleicht sogar ein "rechtliches", weil ihre Aussagen oder die im Verfahren getroffenen Feststellungen für sie in anderen Rechtssachen von Bedeutung sein können, die die (rechtlichen) Interessen des Angeklagten aber nicht berühren (so der in RGSt 66, 316, 322 ff. entschiedene Fall).
- BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat
Infolgedessen gehört es nicht zur tatbestandlichen Vollendung, daß der Begünstiger seine Absicht der Strafvereitelung, oder Vorteilssicherung tatsächlich erreicht; die Vollendung im Sinne des § 257 StGB ist vielmehr schon in der Handlung zu sehen, mit der dieses Ziel verfolgt wird (vgl. RGSt 66, 316 324 und 50, 364 mit Nachweisen).Deshalb kann aber andererseits die bloße Absicht der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung - ohne Rücksicht auf die Art der zu ihrer Durchführung vorgenommenen Handlung - zur Anwendung des § 257 StGB nicht genügen. - BGH, 13.07.1982 - 1 StR 245/82
Bestehen rechtlich geschützter Beziehungen zwischen Teilnehmern an derselben …
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 16. Dezember 1952 - 2 StR 198/51 - (abgedruckt bei Kalsbach AnwBl. 1954, 189, sowie bei Kalsbach, Standesrecht des Rechtsanwalts S. 375 f.) unter Bezugnahme auf RGSt 66, 316, 320, 323 entschieden, daß zwischen den Teilnehmern an derselben strafbaren Handlung keine vom Recht geschützten Beziehungen bestehen, die Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens unter ihnen als "Parteien" sein könnten. - BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren …
- BGH, 28.06.1983 - 1 StR 294/83
Rechtsfehler des Tatrichters bei der Beweiswürdigung - Mittel zur Anstiftung - …
- LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91
- BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56
Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen …
- BGH, 16.02.1962 - 4 StR 258/61
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1958 - 2 StR 137/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1959 - 2 StR 125/59
Rechtsmittel
- BGH, 21.01.1954 - 3 StR 314/53
- BGH, 12.05.1955 - 3 StR 73/55
Rechtsmittel
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