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Rechtsprechung
   RG, 24.10.1932 - II 810/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,285
RG, 24.10.1932 - II 810/32 (https://dejure.org/1932,285)
RG, Entscheidung vom 24.10.1932 - II 810/32 (https://dejure.org/1932,285)
RG, Entscheidung vom 24. Oktober 1932 - II 810/32 (https://dejure.org/1932,285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 392
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der …

    Schon in der anfänglich freilich nicht einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts * ) bestand schließlich Klarheit darüber, daß ein mit der Verbrechensverübung oder der pflichtwidrigen Amtshandlung verbundener Nutzen nur dann nicht als Vorteil im Sinne des § 49 a Abs. 3 a.F. StGB und der §§ 331 ff StGB zählt, wenn er den Beteiligten des Verbrechens oder der Pflichtwidrigkeit als unmittelbare Frucht, von selbst und ohne weiteres Zutun, zufällt (RGSt 66, 392; 58, 92 zu § 49 a a.F. StGB; RG ZRpflBay 1927, 60 zu § 332 StGB).

    ) zu dem früheren § 49 a Abs. 3 StGB - Lohn für Abtreibungshilfe -: RGSt 28, 23; RG DStrRZ 1915, 555; RG JW 1935, 2919 Nr. 16; RG HRR 1937, 1200; Brandstifterlohn aus der Versicherungssumme: einerseits RG Recht 1912 Nr. 830, andererseits RGSt 66, 392; zu § 333 StGB einerseits HGSt 22, 94 - Anstiftung zum Diebstahl - andererseits RGSt 55, 181 - Anstiftung zur Amtsunterschlagung -.

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
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  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Vielmehr bedurfte es noch weiterer, nicht zu ihrer Aus führung gehörender Handlungen des Inhabers des beschlagnahmten Vermögens (RGSt 66, 392; BGHSt 1, 182).
  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 207/54

    Rechtsmittel

    Bei der neuen Verhandlung und Entscheidung wird auch zu erörtern sein, ob der Angeklagte durch die vom Eröffnungsbeschluss umfasste Anmeldung des Brandschadens bei der Versicherungsgesellschaft sich eines weiteren selbständigen Betrugsversuchs schuldig gemacht hat (RGSt 66, 392; BGH Urtl StR 677/53 vom 6. Juli 1954); dabei wird § 358 Abs. 2 StPO zu beachten sein.
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