Rechtsprechung
| RG, 06.02.1933 - II 936/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 110
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer …
Ebensowenig können Bedenken gegen die Unterscheidung aus dem Urteil RGSt 67, 110 hergeleitet werden, wonach es für die Frage der Unzüchtigkeit darauf ankommt, wie der sittlich empfindende Mensch urteilt, wenn ihm die Handlung in ihrer vollen Bedeutung bekannt wäre. - BGH, 10.04.1952 - 4 StR 149/51
Rechtsmittel
Die Feststellung einer unzüchtigen Handlung setzt keineswegs eine Berührung der Geschlechtsteile (RGSt 67, 110, 112 f) oder auch nur deren Entblössung (RGSt 33, 429 ff, BGH 2 StR 83/50 vom 5.1.1951) voraus.Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, ob unzüchtige Handlungen oder lediglich handgreifliche Zudringlichkeiten im Sinne des § 185 StGB vorliegen, ist zu prüfen, wie die festgestellten Vorgänge von der Allgemeinheit, d.h. von einem unbefangenen Beurteiler mit durchschnittlichen Maßstäben bewertet würden, wenn ihm sowohl das äussere Geschehen als auch die Gesinnung und Willensrichtung des Täters bekannt wären (RGSt 67, 110, 112 f; BGHSt 1, 168, 174 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] sowie 4 StR 13/51 vom 9.3.1951 und 2 StR 625/51 vom 14.3.1952).
- BGH, 15.07.1966 - 4 StR 204/66
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Ob eine in wollüstiger Absicht begangene Handlung das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verletzt, ist eine in erster Linie vom Tatsächlichen her zu beantwortende Frage (RGSt 67, 110, 114).Maßgebend ist in solchen Fällen, wie ein das Verhalten des Täters Beobachtender es beurteilen würde, wenn ihm sowohl das äußere Geschehen als auch die es begleitende Willensrichtung bekannt wären (RGSt 67, 110 ff).
- BGH, 16.06.1954 - 3 StR 57/54
Rechtsmittel
All das ist in Verbindung mit der äusseren Handlung unter Berücksichtigung des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit zu würdigen (RGSt 67, 110 [112 f]; RG JW 1936, 389 Nr. 22).Ob ungehörige Handgreiflichkeiten leichter Art als Unzuchtshandlungen anzusehen sind, hat allerdings in erster Linie, der Tatrichter zu entscheiden, weil das im wesentlichen Tatfrage ist (RGSt 67, 110 [114]; RG DR 1944, 767 Nr. 4).
- BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1115/51
Rechtsmittel
Es sind also Fälle denkbar, bei denen die äussere Handlung wegen ihrer harmlosen Erscheinungsform für sich nicht Geeignet wäre, das Gefühl der Allgemeinheit in dem gedachten Sinne zu verletzen, bei denen aber die noch hinzutretende wollüstige Absicht des Täters diese Verletzung hervorruft (RGSt 67, 110 [112/113]).Handlungen denkbar, die nicht geeignet sind, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen (RGSt 67, 110 [111] und 170 [173]).
- BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.11.1956 - 1 StR 191/56
Rechtsmittel
Daß das Nacktbaden an sich nicht unzüchtig ist und das Anschauen der völlig entblößten Körper der Mädchen im vorliegenden Falle auch nicht ohne weiteres die ... erst aus den Absichten des Angeklagten sich ergebende - geschlechtliche Beziehung erkennen ließ, ist ohne Bedeutung (u.a. RGSt 67, 110). - BGH, 14.07.1964 - 5 StR 252/64
Rechtsmittel
Dann aber kann es unter den vom Landgericht festgestellten Umständen nicht zweifelhaft sein, daß die erwähnten Handlungen für einen Beobachter, der ihre ganze Bedeutung, sowohl ihre äußere Erscheinung, als auch die Gesinnung und die perverse Willensrichtung des Angeklagten kennt, gegen das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verstoßen (BGH 2 StR 183/63 vom 26. Juni 1963; BGHSt 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; RGSt 67, 110; RG JW 1936, 1974). - BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51 Geringfügigere unanständige Handlungen und kurze, handgreifliche Zudringlichkeiten zwischen erwachsenen Männern, die ihrer Art nach noch nicht unzüchtig sind, fallen nicht unter die Vorschrift (RGSt 67, 110).
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 448/61
Rechtsmittel
Entgegen der Ansicht der Revision ist der Tatrichter ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß es sich hierbei nicht nur um eine flüchtige Berührung und eine unbedeutende Zudringlichkeit gehandel hat (RGSt 67, 110, 114; RG DR 1944, 767 Nr. 4). - BGH, 17.04.1959 - 4 StR 92/59
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1951 - 1 StR 249/51
Rechtsmittel
- BGH, 24.10.1973 - 2 StR 415/73
Allgemeines Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht …
- BGH, 03.07.1968 - 4 StR 242/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 26.06.1963 - 2 StR 183/63
Vollendung und Versuch einer unzüchtigen Handlung
- BGH, 18.07.1962 - 2 StR 135/62
Begriff der Verführung - Bereitschaft zur Unzucht bei wiederholter Vornahme der …
- BGH, 18.03.1954 - 4 StR 842/53
Rechtsmittel
- BGH, 28.07.1967 - 4 StR 307/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 30.10.1963 - 2 StR 349/63
Verurteilung wegen Unzucht - Besetzung einer Jugendkammer
- BGH, 09.03.1962 - 4 StR 497/61
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1959 - 4 StR 94/59
Rechtsmittel
- BGH, 27.02.1958 - 4 StR 3/58
Rechtsmittel
- BGH, 12.07.1956 - 3 StR 208/56
Rechtsmittel
- BGH, 03.05.1956 - 3 StR 58/56
Rechtsmittel
- BGH, 01.03.1956 - 4 StR 37/56
Rechtsmittel
- BGH, 09.12.1954 - 3 StR 295/54
Rechtsmittel
- BGH, 10.08.1954 - 2 StR 254/54
Rechtsmittel
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 673/53
Rechtsmittel
- BGH, 01.04.1953 - 3 StR 512/52
Rechtsmittel
- BGH, 17.04.1952 - 3 StR 131/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1957 - 2 StR 212/57
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1955 - 2 StR 19/55
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1955 - 3 StR 577/54
Rechtsmittel
- BGH, 28.01.1954 - 3 StR 703/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.07.1953 - 3 StR 278/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1953 - 2 StR 728/51
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1952 - 3 StR 96/52
Rechtsmittel
- BGH, 08.02.1952 - 2 StR 460/51
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".