Rechtsprechung
| RG, 11.05.1933 - II 125/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 206
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63
Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht - …
Ob die Strafvorschrift des § 218 StGB nicht nur dem keimenden Leben, sondern auch der werdenden Mutter - im Interesse der Erhaltung ihrer Gesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit - Strafschutz gewähren will, ist bestritten (…vgl. einerseits Schäfer in LK 8. Aufl. § 218 Anm, I 1;… Maurach BT 3. Aufl., S. 51/52; RGSt 67, 206, 207; RG DR 1940, 26;… andererseits Schönke/Schröder 10. Aufl. § 218 Anm. 1). - BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57 Seine Begründung, das Leben der Mutter sei eine notwendige Voraussetzung des Tatbestandes der Abtreibung, hat es jedoch später aufgegeben und darauf hingewiesen, daß § 218 StGB die Leibesfrucht als Keim der in ihr sich entwickelnden Persönlichkeit schützt (RGSt 67, 206).
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 277/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.03.1965 - 1 StR 27/65
Fremdabtreibung und versuchte Fremdabtreibung in Tateinheit mit fahrlässiger …
Wegen der Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch bedarf es keines näheren Eingehens auf den auch von der Revision berührten Umstand, daß die Angeklagte im Falle W. zu Unrecht nur wegen versuchter Fremdabtreibung - statt wegen vollendeter Abtreibung - in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung verurteilt worden ist (vgl. hierzu BGHSt 1, 278, 280 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 277/51]; RGSt 67, 206). - BGH, 22.07.1954 - 3 StR 622/53
Rechtsmittel
Seit der Entscheidung RGSt 67, 206 ist es feststehende Rechtsprechung, dass wegen vollendeter Abtreibung derjenige zu bestrafen ist, dessen Eingriff den Tod der Schwangeren und erst dadurch den Tod der Leibesfrucht zur Folge hat. - BGH, 04.12.1951 - 1 StR 710/51
Rechtsmittel
Dass die Schwangere die Tötung der Leibesfrucht überlebt, ist entgegen der Annahme der Strafkammer nicht Voraussetzung einer vollendeten Abtreibung (RGSt 67, 206 und RG HRR 1939, 395; BGH NJW 1951, 810 und BGH 4 StR 503/51 vom 12. September 1951).
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