Rechtsprechung
| RG, 18.10.1934 - 2 D 1098/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 371
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt - …
Das gilt vor allem, wenn lediglich bedingter Vorsatz in Betracht kommt und wenn der Täter nicht eigensüchtig gehandelt hat (BGH NJW 1975, 1234, 1236;… BGH GA 1956, 121, 123; 154, 155; RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 76, 115, 116). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Besonders sorgfältig wird das Landgericht - falls es feststellt, daß der Angeklagte durch die Auszahlung der Sicherheitssumme dem badischen Staat einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB zugefügt hat - zu prüfen haben, ob er dabei vorsätzlich gehandelt hat (vgl. RGSt 76, 115 f; 68, 371, 374). - BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Untreue aufgrund nicht rechtzeitiger Einlösung einer Forderung aus einem Wechsel …
Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
- BGH, 07.01.1954 - 4 StR 676/53
Rechtsmittel
Vor allem bedarf es näherer Darlegungen darüber, ob sich der Beschwerdeführer bewusst war, gegen eine ihm auferlegte Treuepflicht zu verstossen (vgl. RGSt 77, 22; 68, 371; 71, 90 f). - BGH, 07.02.1952 - 4 StR 61/51
Rechtsmittel
Eine Benachteiligung im Sinne des § 266 StGB könnte übrigens schon darin gefunden werden, dass der Angeklagte, wie im Urteil festgestellt ist, den Eingang der Schecks nicht auf den Kundenkonten verbuchte und dadurch den Vermögens stand der Firma verschleierte, so dass es den Geschäftsinhabern unmöglich gemacht wurde, eine Übersicht über ihre Rechte und Pflichten zu gewinnen (RGSt 68, 371; 77, 228). - BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1958 - 2 StR 533/57
Rechtsmittel
Bei der weiten Fassung des Tatbestandes des § 266 StGB bedarf die innere Tatseite der Untreue an sich schon einer besonders sorgfältigen Beurteilung, die im einzelnen aus den Darlegungen der Urteilsgründe erkennbar sein muß, um dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung hierüber zu ermöglichen (vgl. RGSt 68, 371, 374; 71, 90). - BGH, 30.10.1951 - 1 StR 459/51
Rückgabe von Pfandstücken aus dem Gewahrsam des Leihhauses ohne Zahlung der …
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