Rechtsprechung
| RG, 06.02.1934 - 4 D 106/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 44
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
Rechtsmittel
Es scheidet demnach § 401 Abs. 1 RAbgO, soweit er die Einziehung von Beförderungsmitteln vorsieht, aus (RGSt 68, 44, BGHSt 4 StR 567/52 vom 11. Juni 1953). - BGH, 07.11.1956 - 2 StR 415/56
Rechtsmittel
§§ 401 Abs. 1, 414 RAbgO gestatten nur die Einziehung der Schmuggelware und der Transportmittel (RGSt 68, 44). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 113/55
Rechtsmittel
Koffer und Handtaschen sind keine Beförderungsmittel, sondern Beförderungsgegenstände, sofern sie zum Tragen der Ware benutzt werden (RGSt 68, 44; BGHSt 7, 78).
- BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Rechtsmittel
Die Einziehung der vier leeren Kaffeesäcke war allerdings nach § 401 RAbgO nicht zulässig, da derartige Umhüllungen keine Beförderungsmittel im Sinne des Gesetzes sind (RGSt 68, 44; BGH 4 StR 45/50 vom 22. November 1951); jedoch wird die Entscheidung insoweit durch § 40 StGB getragen (vgl § 391 RAbgO; BGH 4 StR 268/52 vom 23. Oktober 1952). - BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52
Rechtsmittel
Die Einziehung der Kaffeesäcke und Papiertüten ist rechtsirrtümlich auf Grund des § 401 RAbgO ausgesprochen, weil es sich insoweit nicht um Beförderungsmittel im Sinne dieser Vorschrift, sondern nur um Verpackungsmaterial handelt (RGSt 68, 44). - BGH, 26.07.1956 - 4 StR 248/56
Rechtsmittel
Diese sind Transportgegenstände , die nicht befördern, sondern selbst mit befördert werden (RGSt 68, 44, 45 = JW 1934, 1243 Nr. 13;… Hartung, das Steuerstrafrecht, 2. Aufl S 117 zu IV 2).
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