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Rechtsprechung
   RG, 06.02.1934 - 4 D 106/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,313
RG, 06.02.1934 - 4 D 106/33 (https://dejure.org/1934,313)
RG, Entscheidung vom 06.02.1934 - 4 D 106/33 (https://dejure.org/1934,313)
RG, Entscheidung vom 06. Februar 1934 - 4 D 106/33 (https://dejure.org/1934,313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 44
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53

    Rechtsmittel

    Es scheidet demnach § 401 Abs. 1 RAbgO, soweit er die Einziehung von Beförderungsmitteln vorsieht, aus (RGSt 68, 44, BGHSt 4 StR 567/52 vom 11. Juni 1953).
  • BGH, 07.11.1956 - 2 StR 415/56

    Rechtsmittel

    §§ 401 Abs. 1, 414 RAbgO gestatten nur die Einziehung der Schmuggelware und der Transportmittel (RGSt 68, 44).
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 113/55

    Rechtsmittel

    Koffer und Handtaschen sind keine Beförderungsmittel, sondern Beförderungsgegenstände, sofern sie zum Tragen der Ware benutzt werden (RGSt 68, 44; BGHSt 7, 78).
  • BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51

    Rechtsmittel

    Die Einziehung der vier leeren Kaffeesäcke war allerdings nach § 401 RAbgO nicht zulässig, da derartige Umhüllungen keine Beförderungsmittel im Sinne des Gesetzes sind (RGSt 68, 44; BGH 4 StR 45/50 vom 22. November 1951); jedoch wird die Entscheidung insoweit durch § 40 StGB getragen (vgl § 391 RAbgO; BGH 4 StR 268/52 vom 23. Oktober 1952).
  • BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52

    Rechtsmittel

    Die Einziehung der Kaffeesäcke und Papiertüten ist rechtsirrtümlich auf Grund des § 401 RAbgO ausgesprochen, weil es sich insoweit nicht um Beförderungsmittel im Sinne dieser Vorschrift, sondern nur um Verpackungsmaterial handelt (RGSt 68, 44).
  • BGH, 26.07.1956 - 4 StR 248/56

    Rechtsmittel

    Diese sind Transportgegenstände , die nicht befördern, sondern selbst mit befördert werden (RGSt 68, 44, 45 = JW 1934, 1243 Nr. 13;… Hartung, das Steuerstrafrecht, 2. Aufl S 117 zu IV 2).
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