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Rechtsprechung
   RG, 26.02.1935 - 4 D 76/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,270
RG, 26.02.1935 - 4 D 76/35 (https://dejure.org/1935,270)
RG, Entscheidung vom 26.02.1935 - 4 D 76/35 (https://dejure.org/1935,270)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1935 - 4 D 76/35 (https://dejure.org/1935,270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Zu § 61 Nr. 2 StPO hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 4, 202) bei Schädigung einer GmbH die Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters im Gegensatz zum Reichsgericht (RGSt 69, 127) bejaht, weil es ihm nicht sachgemäß erschien, die Frage des Eideszwangs von der rein begrifflichen Unterscheidung zwischen unmittelbar und mittelbar Verletztem abhängig zu machen.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht ging davon aus, daß der Begriff des "Verletzten" in § 61 Nr. 2 StPO sich mit dem deckt, den § 22 Nr. 1, 2 u 3 StPO ins Auge faßt (u.a. RGSt 69, 127); es sah insoweit als "Verletzten" nur den an, in dessen Rechte unmittelbar eingegriffen worden war (so auch noch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1953 - 1 StR 87/53 -).

    § 61 Nr. 2 StPO will in erster Reihe den Gefahren vorbeugen, mit denen zu rechnen ist, wenn gewisse, möglicherweise gegen den Beschuldigten voreingenommene Personen Einfluß auf die Sachgestaltung gewinnen (RGSt 69, 127; BGHSt 1, 175, 180; 4, 202).

  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52
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  • BGH, 08.05.1953 - 1 StR 87/53

    Rechtsmittel

    Der Zeuge P. war nicht Verletzter im Sinne dieser Vorschrift, da er von der Tat nicht unmittelbar betroffen wurde (RGSt 69, 127).
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