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Rechtsprechung
   RG, 25.02.1935 - 2 D 57/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,272
RG, 25.02.1935 - 2 D 57/35 (https://dejure.org/1935,272)
RG, Entscheidung vom 25.02.1935 - 2 D 57/35 (https://dejure.org/1935,272)
RG, Entscheidung vom 25. Februar 1935 - 2 D 57/35 (https://dejure.org/1935,272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 146
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Die in RGSt 69, 146 ausgesprochene Ansicht, die Annahme von Kaufpreisvorauszahlungen begründe kein Treueverhältnis im Sinne des § 266, gilt nicht für alle Fälle von Vorauszahlungen.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88

    Verkauf und Abtretung von Forderungen an die Bank aus Factoringvertrag - Einlösen …

    Kaufverträge begründen jedoch grundsätzlich weder für den Käufer noch für den Verkäufer Treuepflichten im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 22, 191 [BGH 05.07.1968 - 5 StR 262/68];… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 6; RGSt 69, 146, 147).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01

    Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klägerin mit der von ihr geschuldeten Leistung in vollem Umfang in Vorlage getreten ist und darauf vertraut hat, die Erstbeklagte bzw. der Beklagte zu 2) als ihr Geschäftsführer werde die Zahlungen zur Charterung der Hotelschiffe einsetzen (vgl. RGSt 69, 146, 147; BGHSt 28, 20, 24).
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53

    Betreiber eines Reisebüros als HV, Reisebüro, Untreue, Missbrauchstatbestand, …

    Wer bei Warenbestellungen den Preis im voraus annimmt, um dafür die Ware zu beschaffen, hat noch nicht eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen; er darf über das in sein Eigentum übergegangene Geld auch für persönliche Zwecke verfügen (RGSt 69, 146; 70, 321).
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90

    Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit

    Schon das Reichsgericht hatte bei Vorauszahlungen auf den Kaufpreis die Auffassung vertreten, daß es nicht allein darauf ankomme, ob sich der zu beurteilende Geschäftsverkehr "unter der äußeren Form von Kaufverträgen" abspielt, sondern daß den Umständen des Einzelfalls besondere Beachtung zu schenken sei, und hatte je nach Art der Beziehungen ein Treueverhältnis bejaht (RGSt 77, 391; andererseits RGSt 69, 146).
  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 682/58

    Rechtsmittel

    Richtig ist zwar, daß die Nichterfüllung einer vertraglichen oder sonstigen schuldrechtlichen Verpflichtung nicht ohne weiteres eine Treupflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB enthält (vgl. RGSt 69, 146, 147; BGHSt 1, 186 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 188) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
  • BGH, 22.12.1964 - 5 StR 472/64

    Rechtsmittel

    In der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist zwar ausgeführt, die in RGSt 69, 146 ausgesprochene Ansicht, die Annahme von Kaufpreisvorauszahlungen begründe kein Treueverhälthis im Sinne des § 266 StGB, gelte nicht für alle Fälle von Vorauszahlungen (…a.a.O. S. 190), in besonders gelagerten Fällen könne etwas anderes gelten.
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 500/53

    Rechtsmittel

    Wer bei Warenbestellungen den Preis im voraus annimmt, um dafür die Ware zu beschaffen, hat noch nicht eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung von Vermögensinteressen; er darf über das in sein Eigentum übergegangene Geld auch für persönliche Zwecke verfügen (RGSt 69, 146; 70, 321und die Entscheidung des erkennenden Senats in 2 StR 116/53 = NJW 1953, 1601 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 116/53]).
  • BGH, 29.05.1952 - 3 StR 106/52

    Rechtsmittel

    Die Annahme einer Untreue auf Grund der Verletzung einer Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, ist ebensowenig vertretbar, weil es sich nur um die Erfüllung eines einzelnen Vertrages handelt, nicht um eine darüber hinausgehende Treupflicht oder einem Pflichtenkreis (vgl. RGSt 69, 58 [61]; 69, 146; 73, 299).
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