Rechtsprechung
| RG, 10.05.1935 - 1 D 757/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 203
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Geschäftsmannes (vgl RGSt 69, 203). - BGH, 14.01.1953 - I ZR 169/51
Rechtsmittel
Ob das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit gegeben ist, kann nur unter Berücksichtigung der gesamten Interessen- und Vermögenslage der GmbH beurteilt werden (RGSt 69, 203).Trotz Herbeiführung einer Vermögensminderung liegt hiernach eine Untreuehandlung nicht vor, wenn der Handelnde im Hinblick auf die Gesamtvermögenslage der Gesellschaft oder die von ihr verfolgten Zwecke annehmen konnte, pflichtgemäss im Interesse der Gesellschaft zu handeln (RGSt 69, 203 [206 ff];… vgl. auch Staub, 14. Aufl. Anm. 17 zu § 312 HGB; Grosskommentar AktG Gadow 1939 Anm. 20 ff zu § 294 AktG).
- BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Erst danach wird sich beurteilen lassen, ob der Angeklagte - der nach den Urteilsgründen von der Ernstlichkeit des geplanten Schmuggelunternehmens überzeugt war und ihm auf die Spur kommen, demnach das Staatsvermögen nicht unmittelbar schädigen wollte - in dem Bewusstsein pflichtwidrigen Handelns eine solche Schädigung als mögliche Folge seines Verhaltens erkannte und dennoch hinnahm (vgl. RGSt 69, 203; 76, 115 f).
- BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger …
Kr. hat dadurch, daß er bankeigene Schecks mitunterzeichnete und die weitere Kreditgewährung durch P. zuließ, pflichtwidrig zum Nachteil der Sparda gehandelt (RGSt 69, 203). - BGH, 08.10.1985 - 1 StR 420/85
Fortgesetzte Untreue durch Ankauf medizinischer Bestrahlungsgeräte für eine …
Zum gesetzlichen Tatbestand der Untreue gehört ein pflichtwidriges Handeln; demgemäß muß sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters auf die Pflichtwidrigkeit erstrecken (RGSt 69, 203, 206/207; 75, 75, 85; RG JW 1936, 2101/2102; BGHSt 3, 23, 24;… Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 86 a. E. sowie 103;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 49;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 266 Rdn. 26; vgl. auch BGHSt 9, 358, 360). - BGH, 27.09.1967 - VIII ZR 79/66
Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH - Formbedürftigkeit der Berufung …
§ 81 a GmbHG setzt nicht nur "ein Handeln des Geschäftsführers zum Nachteil der Gesellschaft" voraus, sondern erfordert auch, daß die Schädigung der Gesellschaft pflichtwidrig vorgenommen wurde und daß die Beteiligten sich einer Pflichtwidrigkeit auch bewußt waren (RGSt 69, 203, 206 f; BGH LM GmbHG § 30 Nr. 1; BGH WM 1960, 204;… Baumbach/Hueck GmbHG 12. Aufl. § 81 a Anm, 2 A). - BGH, 13.12.1960 - 5 StR 86/60
Objektive Pflichtwidrigkeit von Zahlungen einer GmbH an eine notleidend gewordene …
Das Bewußtsein des Täters von der Pflichtwidrigkeit seines Tuns ist ein unentbehrliches Merkmal des inneren Tatbestandes (RGSt 69, 203,207; 5 StR 240/53 vom 24.September 1953 S.10). - BGH, 13.11.1953 - 2 StR 150/53
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Der Täter muss also die Schädlichkeit seiner Handlung für das ihm anvertraute Vermögen nicht nur als möglich erkennen, sondern auch innerlich billigen (RGSt 69, 203, 205). - BGH, 28.01.1958 - 1 StR 611/57
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Auch die innere Tatseite ist damit ausreichend festgestellt (RGSt 69, 203, 205). - BGH, 12.09.1952 - 1 StR 394/52
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Pflichtwidrig ist nicht nur, was besonders übernommenen Pflichten zuwiderläuft, sondern alles, was der Sorgfalt eines gewissenhaften und ehrbaren Geschäftsmannes widerspricht (RGSt 69, 203 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1952 - 1 StR 668/51). - BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57
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- BGH, 30.09.1954 - 4 StR 137/54
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- BGH, 03.06.1953 - 4 StR 351/52
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- BGH, 18.09.1952 - 3 StR 611/51
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