Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 14.05.1935 - 1 D 249/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,249
RG, 14.05.1935 - 1 D 249/35 (https://dejure.org/1935,249)
RG, Entscheidung vom 14.05.1935 - 1 D 249/35 (https://dejure.org/1935,249)
RG, Entscheidung vom 14. Mai 1935 - 1 D 249/35 (https://dejure.org/1935,249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1935,249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304

    Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive …

    Da der Handelnde durch den Erlass einer Entscheidung, die zwar objektiv vertretbar, nach seiner subjektiven Willensrichtung jedoch von rechtsfeindlichen Beweggründen getragen war, zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 339 StGB unmittelbar angesetzt hat, liegt ein (nach § 23 Abs. 1 StGB strafbarer) untauglicher Versuch der Rechtsbeugung vor (RG vom 14.3.1935 RGSt 69, 213/216;… Spendel, a.a.O., RdNr. 112 zu § 339;… Uebele, a.a.O., RdNr. 67 zu § 339;… Fischer, a.a.O., RdNr. 20 zu § 339).
  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    Rechtsbeugung kann in jeder Phase der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache begangen werden, so vor allem - wie auch hier dem Angeschuldigten u.a. zur Last gelegt - durch das Unterlassen sachlich gebotener Aufklärung, mithin durch Herbeiführung einer Entscheidung auf unzureichender Tatsachengrundlage (vgl. RGSt 69, 213, 216; BGH NStZ 2010, 92 f.), ferner durch die unrichtige Anwendung von (Verfahrens-)Vorschriften und schließlich durch den Missbrauch pflichtgemäßen Ermessens (BGH NJW 1971, 571, 573; BGHSt 47, 105 = NJW 2001, 3275, 3276 f.).
  • BGH, 21.11.1958 - 1 StR 453/58

    Rechtsmittel

    Daß auch Strafverfahren zu den Rechtssachen im Sinne dieser strafrechtlichen Bestimmung gehören, ist in Rechtsprechung (RGSt 25, 276; 69, 213; BGHSt 10, 294, 302) und Schrifttum (…LK 8. Aufl. § 334 Anm. IV;… Schönke, Strafgesetzbuch 8. Aufl. § 334 Anm. II 1) allgemein anerkannt.

    Er leitet, solange das Verfahren in seinen Händen liegt, eine Rechtssache (RGSt 69, 213) und vermag durch seine Tätigkeit die künftige Entscheidung, die durch Urteil oder Beschluß ergeht, zugunsten oder zum Nachteil des Angeschuldigten zu beeinflussen; er hat auch im Rahmen der Voruntersuchung selbständige Entscheidungen zu treffen.

  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall der sog. "Aktion Rose"

    Der Angeklagte war als Staatsanwalt zwar Beamter im Sinne des § 336 StGB (in der zur Tatzeit in der DDR geltenden Fassung des Strafgesetzbuchs vom 15. Mai 1871; vgl. RGSt 69, 213, 214), wie er auch die täterschaftlichen Voraussetzungen der Nachfolgevorschriften des § 244 StGB-DDR (vom 12. Januar 1968) und des § 339 StGB n.F. erfüllte.
  • OLG Frankfurt, 07.02.1951 - Ss 374/50

    Mitwirkung als Richter am Sondergericht Kassel an dem Todesurteil gegen Dipl.Ing. …

    Nur dann, wenn die Angeklagten - sei es auch leichtfertig - angenommen haben sollten, weitere Ermittlungen würden nicht zu einer besseren Aufklärung führen können, läge Rechtsbeugung nicht vor (RGSt. 69, 213).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht