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Rechtsprechung
   RG, 09.07.1935 - 4 D 631/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,229
RG, 09.07.1935 - 4 D 631/35 (https://dejure.org/1935,229)
RG, Entscheidung vom 09.07.1935 - 4 D 631/35 (https://dejure.org/1935,229)
RG, Entscheidung vom 09. Juli 1935 - 4 D 631/35 (https://dejure.org/1935,229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Jedoch soll der Eid nach der Intention des Gesetzes als Mittel zur Erzwingung einer wahrheitsgemäßen Aussage dort eingesetzt werden, wo ein Zeuge im Laufe einer Vernehmung falsch ausgesagt hat, ihm aber, weil er sich noch nicht in der erwähnten Zwangslage befindet, die Berichtigung zugemutet werden kann (vgl. RGSt 69, 263 ff; RG HRR 1932, 1902; BGHSt 1, 360; BGH, Urteil vom 12. November 1975 - 2 StR 318/75; OLG Koblenz VRS 45, 82 und NJW 1984, 1247).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …

    Bereits durch Urteil von 9. Juli 1935 (RGSt 69, 263) ist aber der 4. Strafsenat des Reichsgerichts wieder zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt mit der Begründung, dass die Entscheidung des Feriensenats die Grundgedanken des Gesetzes zur Einschränkung der Eide verkenne: Auch das neue Gesetz erachte noch den Eid als das wesentlichste Mittel, eine wahre Auslage zu erzwingen; das zeige gerade die vom Feriensenat angezogene Bestimmung des § 61 Ziff. 5 StPO, weil sie das Absehen von der Beeidigung nur gestatte, wenn alle Mitglieder des Gerichts die Zeugenaussage für offenbar unglaubwürdig halten.
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 25/69

    Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen eines Mitangeklagten - …

    § 60 Nr. 3 StPO beruht u.a. auf der Erwägung, daß ein Zeuge, der sich durch Begünstigung bereits strafbar gemacht hat, durch eine wahre Aussage seine Straftat offen legen müßte und in dieser Zwangslage zur Ableistung eines falschen Eides neigt, und daß das Gericht diese Zwangslage berücksichtigen muß, um einen falschen Eid zu verhindern (RGSt 69, 263, 264).
  • BGH, 10.03.1976 - 3 StR 499/75

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung und zum Versicherungsbetrug - Unterlassen …

    Damit aber lag für die Zeugen die Zwangslage vor, die nach dem Grundgedanken der Bestimmung das Absehen von der Vereidigung gebot (vgl. RGSt 69, 263, 264/65).
  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 75/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Daß sie an diesem in der Hauptverhandlung festhielten, beseitigt nicht das einmal entstandene Vereidigungsverbot (RGSt 69, 263, 264 f).
  • BGH, 27.07.1962 - 4 StR 91/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Eine Begünstigung, die erst durch die zu vereidigende Aussage in der Hauptverhandlung begangen wird, rechtfertigt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht das Absehen von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 StPO (vgl. RGSt 69, 263 bis 265; BGHSt 1, 361 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]).
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