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Rechtsprechung
   RG, 27.09.1882 - 3175/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1882,392
RG, 27.09.1882 - 3175/82 (https://dejure.org/1882,392)
RG, Entscheidung vom 27.09.1882 - 3175/82 (https://dejure.org/1882,392)
RG, Entscheidung vom 27. September 1882 - 3175/82 (https://dejure.org/1882,392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 7, 175
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor …

    Die Ausgestaltung der Rechtsmittelbefugnis in § 28 StPO dient zuvorderst prozesswirtschaftlichen Zielen, namentlich der Beschleunigung des Verfahrens und einer Konzentration der Überprüfung nur des entscheidungsvorgreiflichen Verfahrens beim Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht (s. bereits RGSt 7, 175;… Deiters, in: Systematischer Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 28 Rdn. 8;… Conen/Tsambikakis a.a.O. § 28 Rdn. 11).
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82

    Statthaftes Rechtsmittel bei Anfechtung eines ein Ablehnungsgesuch für …

    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).

    Für ihn ist bereits wiederholt entschieden worden, daß der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärende Beschluß nur mit dem Urteil angefochten werden kann, also mittels der Revision (RGSt 7, 175; 22, 135).

  • OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter …

    Rn. 15 Auch Sinn und Zweck der Regelung erfordern keine abweichende Auslegung, da durch den Ausschluss der Beschwerde lediglich Verzögerungen während eines laufenden Hauptverfahrens vermieden werden sollen, welches hier aber schon abgeschlossen ist (vgl. SK-StPO/Deiters aaO unter Verweis auf RGSt 7, 175 f.).
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. …

    Eine Nachprüfung des Revisionsgerichts kommt daher nicht in Frage (RGSt 7, 175; 22, 135); das Gesetz gibt dem Angeklagten nicht die Möglichkeit, dass die über die Ablehnung ergangene Entscheidung von zwei Rechtsmittelgerichten geprüft wird.
  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
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  • BGH, 14.05.1957 - 1 StR 111/57

    Rechtsmittel

    Diesen Beschluß konnten der Angeklagte und sein Verteidiger nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 28 Abs. 1 StPO anfechten, weil er vor dem Eröffnungsbeschluß vom 6. August 1956 erging, die abgelehnten Richter also keine "erkennenden Richter" im Sinne des § 28 Abs. 2 StPO waren (RGSt 7, 175).
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