Rechtsprechung
| RG, 02.05.1936 - 3 D 62/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 205
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
Rechtsmittel
Auch ein "behördlicher Auftrag" dieses Inhalts ist nicht festgestellt, ebensowenig ein "Treueverhältnis", das, ohne rechtsgeschäftlich geregelt zu sein, sich neben dem Arbeitsvertrag aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben und jene Vermögensfürsorgepflicht für die Angeklagten begründet hätte (vgl. RGSt 70, 205, 207; 71, 295, 299; 72, 347). - BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - …
So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209).
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