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Rechtsprechung
   RG, 09.01.1936 - 2 D 716/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,317
RG, 09.01.1936 - 2 D 716/35 (https://dejure.org/1936,317)
RG, Entscheidung vom 09.01.1936 - 2 D 716/35 (https://dejure.org/1936,317)
RG, Entscheidung vom 09. Januar 1936 - 2 D 716/35 (https://dejure.org/1936,317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 48
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Je nach der Entfernung der sich begegnenden Fahrzeuge kann er sich mit Blinkzeichen und Herabsetzung seiner Geschwindigkeit begnügen; es ist ihm aber infolge der Blendwirkung unmöglich, auf nächste Entfernung Hindernisse wahrzunehmen, so muss er sofort sein Fahrzeug zum Halten bringen, soweit dies ohne Gefährdung der ihm etwa nachfolgenden Verkehrsteilnehmer möglich ist (RGZ 128, 156, RGSt 70, 48).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
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  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 518/53

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung verlangt deshalb mit Recht ständig, daß ein Kraftfahrer in der Dunkelheit schon vor der Begegnung mit einem anderen Fahrzeug und vor Eintritt der Blindsekunde auf diese Gefahr Rücksicht nimmt, nach rechts heran fährt und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit ermäßigt, selbst wenn beide Fahrer abgeblendet haben (RGSt 70, 48, 51; RG JW 1936, 1375; 1937, 2645; BGHSt 1, 309; BGH VRS 4 [1952], 134, 599).
  • BGH, 20.04.1955 - VI ZR 27/54
    In einem solchen Fall kann aber ein Anhalten des Fahrzeugs in der überschaubaren Strecke der Strasse zur Vermeidung eines Verkehrsunfalls erforderlich sein (RGSt 65, 135 [138]; 70, 48; BGHSt 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87 = VR 54, 96; VRS 6, 296; 7, 59).
  • BGH, 19.05.1954 - VI ZR 80/53

    Rechtsmittel

    Zwar hat nach den Grundsätzen, die das Reichsgericht ausgesprochen hat (RGSt 70, 48 [51]; RG JW 1934, 1656), auch bei der Begegnung zweier mit abgeblendeten Scheinwerfern fahrender Kraftfahrzeuge der Fahrer, um nicht die allgemeine Rücksichtnahme auf Leben und Gesundheit anderer zu verletzen, schon vor dem Eintritt der "Blindsekunde" geeignete Vorkehrungen zu treffen und zum mindesten die Fahrgeschwindigkeit so weit zu ermäßigen, daß ihm die Möglichkeit gewahrt bleibt, rechtzeitig vor einem Hindernis anzuhalten, das ihm erst nach Ablauf der "Blindsekunde" sichtbar wird.
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54

    Rechtsmittel

    Ist die Blendwirkung so stark, daß er Hindernisse auf nächste Entfernung nicht mehr wahrnehmen kann, dann muß er sein Fahrzeug so schnell wie möglich zum Halten bringen (u.a. RGSt 70, 48; BGH VRS 4, 126).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 596/52

    Rechtsmittel

    Auch mit unvorschriftsmässigem Verhalten anderer Wegebenutzer muss der Kraftfahrer rechnen (RGSt 70, 48; BGHSt 1, 309, 312).
  • BGH, 23.08.1951 - 3 StR 585/51

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung und wegen Verletzung der …

    Aus den §§ 1, 9 StVO ergibt sich der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannte Grundsatz, dass der Fahrzeugführer, wenn der Überblick über die Fahrbahn behindert ist, seine Geschwindigkeit so zu regeln hat, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses innerhalb des Raumes, den er zu überblicken vermag, rechtzeitig anhalten oder aufweichen kann (RGSt 76, 71, 73 und die dort angeführten Entscheidungen RGSt 70, 48, 50 und 74, 73 ff).
  • BGH, 11.02.1953 - VI ZR 90/52
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts stehen im Einklang mit jahrzehntelanger gefestigter Rechtsprechung (RGDAR 1930, 365 Nr. 349; RGSt 70, 48 [50]; RGVAE 1937, 352 Nr. 439; OLG Hamm VAE 1938, 523 Nr. 665 und 666; RGVAE 1940, 10 Nr. 35 und 36), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht.
  • BGH, 31.01.1952 - 4 StR 789/51

    Rechtsmittel

    Da der Angeklagte eine Sicht von etwa 25 m hatte, musste er seine Geschwindigkeit so herabmindern, dass seine Bremsstrecke nicht grösser als die für ihn übersichtliche Strecke der Fahrbahn war (RGSt 70, 48, 50).
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