Rechtsprechung
| RG, 23.04.1937 - 4 D 228/37 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 198
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 17.09.1968 - 1 StR 379/68
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Verletzung sachlichen Rechts
In dem öffnen den Kofferraums liegt auch das Ablösen eines Verwahrungsmittels (RGSt 71, 198; BGH NJW 1952, 1184; BGH, Urteil vom 31. Juli 1958 - 1 StR 292/58); einer gewaltsamen Aufhebung der durch den Kofferraumverschluß geschaffenen Verbindung mit dem Beförderungsgegenstand bedurfte es nicht (BGHSt 5, 60, 61 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 436/53]; BGH, Urteil vom 6. Februar 1962 - 1 StR 506/61).Denn bei der gegebenen Sachlage ist es ausgeschlossen, daß der Angeklagte - der jede Tatbeteiligung auch noch vor dem Senat bestritten hat - sich anders verteidigt hätte, wenn er auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts hingewiesen worden wäre (vgl. RGSt 71, 198; BGH, Urteil vom 19. November 1963 - 5 StR 472/63).
- BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Rechtsmittel
So hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 53, 277; 71, 198; RG JW 1939, 401) schon durch Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 624/52 - (NJW 1953, 592 Nr. 16, insoweit in BGHSt 4, 16 nicht abgedruckt) entschieden. - BGH, 20.02.1953 - 2 StR 624/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.01.1966 - 1 StR 523/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Strafbarkeit wegen Hehlerei …
Daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob in einem Falle nicht zugleich der Tatbestand des Beförderungsdiebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB) gegeben ist (vgl. RGSt 53, 277; 71, 198; BGH NJW 1953, 592 Nr. 16; BGH Urteil vom 6.2.1962 - 1 StR 506/61), beschwert den Angeklagten nicht. - BGH, 02.12.1952 - 2 StR 540/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.09.1952 - 4 StR 439/52
Rechtsmittel
Die Auffassung der Strafkammer, der Angeklagte habe auf einer Strasse Gegenstände der Beförderung aus dem Verwahrungsmittel durch Anwendung eines zur ordnungsmässigen Eröffnung nicht bestimmten Werkzeugs zu stehlen versucht (§ 243 Nr. 4 StGB), lässt keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl RGSt 71, 198), überdies stellt der Kraftwagen, in den der Angeklagte einzubrechen begonnen hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugleich einen umschlossenen Raum im Sinne von § 243 Nr. 2 StGB dar (BGHSt 1, 164 [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51]; 2, 214 [BGH 14.03.1952 - 1 StR 737/51]; vgl auch BayObLG NJW 1952, 313). - BGH, 22.04.1970 - 3 StR 38/70
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Diebstahls in der …
In dem Öffnen des Kofferraums liegt das Ablösen eines Verwahrungsmittels (RGSt 71, 198; BGH NJW 1952, 1184 f; BGH, Urteil vom 31. Juli 1958 - 1 StR 292/58). - BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Denn der Kraftwagen war nicht nur Beförderungs-, sondern auch Verwahrungsmittel (RGSt 71, 198; BGHSt 4, 16; Urteil des Senats vom 6. Februar 1962, 1 StR 506/61, S. 3). - BGH, 14.02.1955 - 3 StR 477/54
Rechtsmittel
Aber der Erschwerungsgrund des Abschneidens oder Ablösens der Befestigungs- oder Verwahrungsmittel ist nicht gegeben Selbst wenn man Türen und Fenster eines Kraftfahrzeugs zu diesen Mitteln rechnet, weil sie der Umschliessung der Beförderungsgegenstände dienen (RGSt 71, 198), so fehlt es doch an einer Handlung, die als Ablösung der Verwahrungsmittel in Betracht kommen könnte. - BGH, 04.03.1964 - 2 StR 58/64
Rechtsmittel
Daß in dem Erbrechen eines Kraftwagens ein "Ablösen des Verwahrungsmittels" zu sehen ist, hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen (RGSt 53, 277; 71, 198; BGHSt 4, 16; 13, 81) [BGH 26.03.1959 - 2 StR 566/58].
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